Der Deutsche Bühnenverein und die Künstlergewerkschaften (GDBA, VdO) haben sich für die etwa 15.000 künstlerisch Beschäftigten der Theater auf Lohnerhöhungen verständigt. Die Gagen der Schauspieler, Sänger, Tänzer und sonstigen künstlerischen Mitarbeiter der Stadt- und Staatstheater sowie der Landesbühnen werden rückwirkend um 2,9 Prozent erhöht. In den alten Bundesländern erfolgt diese Erhöhung zum 1. Januar, in den neuen Bundesländern spätestens zum 1. Mai 2008. Für Beschäftigte an kommunalen Theatern wird eine monatliche Zulage von 54 Euro im Monat gezahlt. Dies entspricht einer zusätzlichen Lohnerhöhung von ca. 2,1 Prozent. Die Zulage ist auf den im Vergleich zum Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes der Länder höheren Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Kommunen zurückzuführen. Die in den Kommunaltheatern beschäftigten nichtkünstlerischen Mitarbeiter gehören diesem öffentlichen Dienst an und haben also ebenfalls eine Lohnerhöhung von etwa 5 Prozent erhalten. „Dem dürfen die künstlerischen Mitarbeiter, die auf der Bühne stehen, nicht nachstehen“, kommentierte der Direktor des Bühnenvereins, Rolf Bolwin, das Verhandlungsergebnis heute in Köln. Von den Lohnerhöhungen insgesamt ausgenommen sind die Theater in Berlin, weil dort auch im öffentlichen Dienst die Tariferhöhungen nicht gewährt worden sind.

Die Orchestermusiker der Theater- und Symphonieorchester nehmen an den vereinbarten Gehaltserhöhungen nicht teil. Voraussetzung für eine entsprechende Gehaltserhöhung ist aus Sicht des Bühnenvereins der Abschluss eines reformierten Tarifvertrags für Musiker in Kulturorchestern (TVK), in dem die Arbeitsbedingungen der Musiker geregelt sind. Teile des bestehenden TVK sind vor einigen Jahren durch den Bühnenverein gekündigt worden. Die Verhandlungen zwischen dem Bühnenverein und der Musikergewerkschaft Deutsche Orchestervereinigung (DOV) sind bisher nicht erfolgreich verlaufen.