Die kommunalen Spitzenverbände und der Freistaat Bayern übernehmen rückwirkend zum 1. Januar 2011 für alle Kindertageseinrichtungen des Landes die Vergütung und Dokumentation für das Kopieren von Noten und Liedtexten.

Die Vertragsunterzeichnung fand heute im Rahmen einer Pressekonferenz im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen statt. Den Vertrag unterzeichneten Staatssekretär Markus Sackmann für den Freistaat Bayern, der Präsident des Bayerischen Gemeindetags, Dr. Uwe Brandl, Reiner Knäusl, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Bayerischen Städtetags und Dr. Johannes Reile, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Bayerischen Landkreistags. Von Seiten der Verwertungsgesellschaften bestätigten der Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft Musikedition, Christian Krauß, und GEMA-Vorstand Georg Oeller die Vereinbarung mit ihrer Unterschrift.

Der Vertrag regelt die Vervielfältigung von Noten und Liedtexten der bayerischen Kindertageseinrichtungen unabhängig von der Trägerschaft und ersetzt gleichzeitig alle Einzelverträge, die die GEMA bislang im Auftrag der VG Musikedition mit den Einrichtungen abgeschlossen hat. Die kommunalen Spitzenverbände übernehmen die Pauschale von 290.000 Euro jährlich, der Freistaat Bayern führt die Dokumentation der Kopien durch. Durch diese vereinbarte repräsentative Erhebung über die hergestellten Kopien entfällt der Verwaltungsaufwand für die Einrichtungen.

Christian Krauß, Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft Musikedition: „Der Pauschalvertrag bringt den Kindertagesstätten nicht nur eine erhebliche administrative Entlastung, sondern auch Rechtssicherheit beim Fotokopieren von Noten und Liedtexten. Gleichzeitig gewährleistet die Vereinbarung, dass die Autoren die im Urheberrechtsgesetz vorgesehene angemessene Vergütung für die Nutzung der von ihnen geschaffenen Werke erhalten.“

Georg Oeller, Mitglied des Vorstands der GEMA: „Mit der heutigen Vertragsunterzeichnung haben wir eine äußerst praktikable Lösung für die mehr als 8.000 Kindergärten und andere vorschulische Einrichtungen in Bayern erreichen können. Der Vertrag ist wegweisend und wir hoffen, in naher Zukunft mit weiteren Bundesländern Vereinbarungen abschließen zu können.“

Die VG Musikedition nimmt unter anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte sowie die Rechte an Wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.