In Ihrem Glückwunschschreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Parteivorsitzenden der FDP, Guido Westerwelle, zu ihrem deutlichen Wahlerfolg bei der Bundestagswahl begrüßten der Vorsitzende des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM), Winfried Richter, und VdM-Bundesgeschäftsführer Matthias Pannes die Wahlaussagen von CDU/CSU und FDP, „die kulturelle Bildung als unverzichtbare Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft zu stärken“.
Explizit unterstützen sie in ihrem Brief an die Bundeskanzlerin die Ankündigung der CDU/CSU, „die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission ‚Kultur in Deutschland’ zur kulturellen Bildung umsetzen und sich insbesondere für eine angemessene Aufstockung der Mittel für die kulturelle Bildung im Rahmen der Förderinstrumente des Bundes einsetzen zu wollen“. Die FDP hatte ihrerseits „eine flächendeckende Versorgung mit Einrichtungen kultureller Bildung wie den Musikschulen“ als Ziel festgehalten, um jedem Kind, gleich welcher sozialen Herkunft, das Erlernen eines Repertoires elementarer künstlerischer Ausdrucksformen - im Singen wie im instrumentalen Musizieren - zu ermöglichen.
Richter und Pannes forderten die Bundeskanzlerin und den FDP-Vorsitzenden daher auf, „die Mittel für die kulturelle Bildung im Rahmen des Kinder- und Jugendplans aufzustocken, um das Engagement der öffentlichen Musikschulen noch weiter verstärken zu können“.
„Als Bildungsinstitutionen, die die weitestgehende musikalische Breiten- und Spitzenförderung in ganz Deutschland im Sinne einer ‚musikalischen Grundversorgung’ bewirken, ermöglichen die öffentlichen Musikschulen mit ihren bundesweit 4.000 Standorten über den wöchentlichen Unterricht von über einer Million Kinder, Jugendlicher und Erwachsener hinaus als verlässliche Kooperationspartner von Kindertagesstätten, Grundschulen, Förderschulen bis hin zu weiterführenden Schulen weiteren zehntausenden von Kindern musikalische Bildung von Anfang an“, so Richter und Pannes: „Hierzu gehören auch Projekte wie ‚Jedem Kind ein Instrument’ und ‚Jedem Kind seine Stimme’. Dabei garantieren die öffentlichen Musikschulen Qualität durch bewährte, regelmäßig aktualisierte Unterrichtskonzepte, erprobte Unterrichtsorganisation, durch fundiert ausgebildete und erfahrene Lehrkräfte und regelmäßige Qualitätskontrolle und Qualitätsentwicklung“.
Hierzu hielten Richter und Pannes in ihren Schreiben an Bundeskanzlerin Merkel und den FDP-Vorsitzenden fest: „Den Qualitätsrichtlinien messen wir dabei hohe Bedeutung zu, denn Eltern, die für die Zukunft Ihrer Kinder das Beste wollen, müssen sich – auch ohne eigene Vorbildung und Vorkenntnisse – der Qualität, Nachhaltigkeit und Verlässlichkeit der Bildungsangebote sicher sein können. Dies muss nicht nur für die allgemein bildenden Schulen gelten, sondern ebenso für außerschulische Bildungsangebote wie die Musikschulen“.
Für die finanzielle Entlastung für Eltern forderten der Vorsitzende und der Bundesgeschäftsführer des VdM, „die Gebühren bzw. Entgelte für Musikschulunterricht als Kinderbetreuungskosten im Sinne des Einkommensteuergesetzes geltend machen zu können. Denn wo könnte eine bessere Kinderbetreuung stattfinden, als im Musikschulunterricht? Über die bereits schon bestehende Gewährung von Sozialermäßigungen an den öffentlichen Musikschulen hinaus würde dies dazu führen, dass noch mehr Eltern ihren Kindern musikalische Bildung ermöglichen könnten“.
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Quelle
http://www.musikschulen.de