Der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (idkv) hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und dem Beauftragten für Kultur und Medien in Berlin einen Kongress zum Thema „Kultur- und Wirtschaftsfaktor Live-Entertainment“ veranstaltet. Bei dem Kongress diskutierten internationale Branchen- und Steuerexperten zusammen mit Kultur- und Wirtschaftspolitikern die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Veranstaltungswirtschaft. Ziel der Veranstaltung war es, deutlich zu machen, in welchem Umfang das große wirtschaftliche Potential der deutschen Veranstaltungsbranche im Gegensatz zu den Arbeitsbedingungen in den europäischen Nachbarstaaten unter nicht zeitgemäßen Steuer- und Abgabelasten leide. Dazu idkv-Verbandspräsident Jens Michow: „Es geht uns nicht um Steuergeschenke. Was wir erwarten, ist mehr Steuergerechtigkeit und eine Vereinfachung der für die Praktiker längst völlig unüberschaubaren Fallstricke der Steuergesetzgebung“.

Diskutiert wurde u.a. die Frage, inwieweit es angesichts diverser Urteile des Europäischen Gerichtshofes noch zeitgemäß ist, inländische Einnahmen ausländischer Künstler statt an ihrem Wohnsitz – wie z.B. bei Gewerbeunternehmen üblich - in Deutschland im Wege des Steuerabzugs zu besteuern. Steuerfachanwalt Dr. Harald Grams, der die maßgeblichen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof begleitet hat, erläutert: „Das bestehende Verfahren der Abzugsbesteuerung im Auftrittsland verursacht nur Kosten und steht in keinem Verhältnis zu den damit erwirtschafteten Steuereinnahmen“.:Die ausführliche Debatte des Themas zeigte Wirkung. So konstatierte Volker Heydt von der Europäischen Kommission, dass das deutsche System nicht in eine Bürokratie ausarten dürfe. „Das ist mit fünf verschiedenen Steueroptionen für Ausländer offenbar derzeit der Fall“, so Heydt.

Probleme hat die Branche auch im Bereich der Umsatzbesteuerung, wo der Gesetzgeber aus ihrer Sicht unter dem Vorwand der Steuerbegünstigung verdeckte Steuerbelastungen geschaffen habe. So könnten Unternehmen auch gegen ihren Willen von der Umsatzsteuer mit der Folge befreit werden, dass sie keinen Vorsteuerabzug mehr geltend machen können. Dass soll immer dann zwingend der Fall sein, wenn Finanzämter eine Gleichartigkeit der kulturellen Aufgaben eines gewerblichen Unternehmens mit den kulturellen Aufgaben der Einrichtungen der öffentlichen Hand feststellen. „Diese vermeintliche Steuerbegünstigung der Wirtschaft kann schnell zum wirtschaftlichen Ruin der Unternehmen führen“, so Michow.

Zuversicht verbreitete Bernd Neumann, Staatsminister für Kultur und Medien in seiner Eröffnubgsansprache: „Meine Aufgabe ist es, günstige Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur zu schaffen.“ Er wies dabei auf die guten Wachstumsaussichten der Kreativwirtschaft hin. Dem stimmten auch die anwesenden Politiker aller Parteien zu. Gitta Connemann, MdB (CDU), Vorsitzende der Enquete Kommission ‚Kultur in Deutschland’ stellte fest, dass die Kulturbranche inzwischen ein höheres Wachstumspotential habe als andere Industriezweige – und daher besondere Unterstützung verdiene.

Gemäß einer im Rahmen des Kongresses veröffentlichten Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) – in Auftrag gegeben vom Bundesverband und dem Branchenmagzin ‚musikmarkt.live!’ - hat sich das Konzert- und Veranstaltungsgeschäft längst zum wirtschaftlich bedeutendsten Faktor der inländischen Musikwirtschaft entwickelt. Allein der Branchenumsatz des ersten Halbjahres 2007 belief sich auf rund 1,900 Milliarden Euro – ein Ergebnis, dass nur unwesentlich unter dem Umsatz des deutschen Buchmarktes mit 1,972 Miilliarden Euro liegt. Insbesondere gegenüber den rückläufigen Umsätzen der Phonowirtschaft, der im ersten Halbjahr 2007 auf lediglich 756 Millionen sank, erlebt die Veranstaltungsbranche weiterhin eine deutliche Aufwärtsentwicklung.

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