Seit 1969 für alle Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen (VdM) verbindlich, beschreibt der VdM-Strukturplan das Konzept, den Aufbau und die Struktur einer öffentlichen Musikschule. 1998 zum ersten Mal aktualisiert, wurde er von der Strukturkommission des Verbandes neu überarbeitet und in dieser Fassung von der Bundesversammlung des VdM am 14. Mai 2009 in Berlin verabschiedet.
In seiner Sitzung am 19./20. November hat der Erweiterte Bundesvorstand des VdM auch die Grafiken zum Strukturplan verabschiedet (-> Abbildungen).
Neu im Strukturplan und seiner grafischen Darstellung ist die weiter und anspruchsvoller gefasste Beschreibung und Ausrichtung der öffentlichen Musikschulen als Grundbestandteil der kommunalen Bildungslandschaft. Unter Beibehaltung ihrer Kernaufgaben, zu denen "die musikalische Grundbildung, die Breitenförderung, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie gegebenenfalls die Vorbereitung auf ein Musikstudium" gehören, ebenso wie "das Musizieren im Ensemble in Unter-, Mittel- und Oberstufe" als regelmäßiger, systemrelevanter Bestandteil der Ausbildung an VdM-Musikschulen, sind Kennzeichen der Musikschularbeit die Zugangsoffenheit des Musikschulangebots "im räumlichen wie im sozialen Sinne" und die Einhaltung "bundesweiter Qualitätsstandards". Dabei sind insbesondere vielgestaltigere Zugangsmöglichkeiten, der Ausbau des Musikschulangebots durch die deutliche Differenzierung und Erweiterung der frühkindlichen Förderung im Sinne der "Musikalischen Bildung von Anfang an" im Strukturplan verankert. Als weiteres wichtiges Element ist die Ausweitung des Angebotsspektrums öffentlicher Musikschulen in die kommunale Bildungslandschaft hervorgehoben – durch Kooperationen mit Kindertagesstätten, allgemein bildenden Schulen und weiteren Einrichtungen.
Absätze
Quelle
http://www.musikschulen.de