Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) hat die Stadt Köln aufgefordert, die seit Anfang 2004 erhobene Vergnügungssteuer für Musikveranstaltungen wieder abzuschaffen. Sie beträgt 3,5 Prozent des Ticketpreises und führt nach Ansicht des Verbandes dazu, dass in der Zukunft zahlreiche Konzerte in der Domstadt nicht mehr durchgeführt werden. Neben Glücksspielstätten und Rotlichtetablissements sind laut Satzung "Veranstaltungen, bei denen musikalische, tänzerische, artistische, gesprochene oder sportliche Unterhaltung gegen Entgelt geboten wird" in Köln vergnügungssteuerpflichtig, sofern sie keiner regelmäßigen öffentlichen Förderung unterliegen. Dazu zählen Konzert-, Opern-, Operetten-, Ballett- und Musicalaufführungen sowie Theater-, Kabarett-, Zirkus-, Varieté- und Zaubervorstellungen. Der VDKD-Vorsitzende Michael Russ sieht hierin einen rechtswidrigen Beschluss, der einseitig zu Lasten der privaten Veranstaltungswirtschaft gehe: "Veranstaltet beispielsweise die Städtische Philharmonie ein Konzert mit Anne-Sophie Mutter, wird keine Vergnügungssteuer auf die Eintrittskartenpreise erhoben. Wird das gleiche Konzert von einem privaten Konzertveranstalter durchgeführt, fällt Vergnügungssteuer an. Die Ausnahmeregelung für den Kölner Karneval ist nicht nur ein weiteres ärgerliches, sondern auch rechtswidriges Detail dieser Satzung." Zudem beklagt der VDKD die kurze Zeitspanne zwischen Ankündigung und Inkrafttreten der Satzung.