Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD) kritisiert die Besteuerung auf zweiter Ebene bei ausländischen Kulturorchestern. Diese werden zwar, wenn sie in Deutschland auftreten und für ihre Konzerte ein Gesamthonorar als Orchester erhalten, als Kulturveranstaltung von der Quellensteuer befreit. Gleichzeitig aber wird der einzelne, angestellte Musiker des Orchesters steuerpflichtig und soll sein ihm im Ausland ausgezahltes Gehalt anteilig für die Tage, an denen er sich in Deutschland aufhält, versteuern. VDKD Präsident Michael Russ: „Das Unverständnis über deutsches Steuerrecht bei den großen amerikanischen Kulturorchestern wie beispielsweise den New Yorker Philharmonikern, dem Boston Symphony Orchestra und dem Cleveland Orchestra ist beträchtlich. Die Branche spürt bereits, dass ausländische Orchester nicht mehr bereit sind, Konzertengagements in Deutschland anzutreten.“
VDKD Justitiar Prof. Dr. Johannes Kreile führt aus: „Die Abführungspflicht trifft nicht nur ausländische Orchester, sondern beispielsweise auch ausländische Fußballvereine, die in Deutschland im Rahmen eines internationalen Wettbewerbs auftreten. In einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 20. März 2008 wird nun auf die Besteuerung ausländischer Sportler, Vereine und Dachverbände bei europäischen Mannschaftssportwettbewerben im Hinblick auf die anteiligen Löhne nach § 50a Abs. 4 Nr. 2 EStG verzichtet. EU-Vereine sind also aufgrund der Wechselseitigkeit von der Steuerpflicht befreit, weil auch deutsche Vereine ihre Spiele im Rahmen internationaler Wettbewerbe im Ausland durchführen. Anderes gilt für die Musiker, hier will der deutsche Staat besteuern. Außer Acht gelassen wird hierbei, dass natürlich auch deutsche Orchester von ausländischen Spielstätten eingeladen werden und so maßgeblich zum internationalen Kulturaustausch beitragen. Das Jahressteuergesetz 2009 beseitigt diesen Missstand nur teilweise, denn es sieht vor, die Befreiung vom Steuerabzug auf zweiter Ebene nur solchen Kulturvereinigungen zu gestatten, die zu mehr als der Hälfte aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Da aber beispielsweise die New Yorker Philharmoniker nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, sollen diese weiterhin benachteiligt bleiben. Im Interesse eines funktionierenden Kulturaustausches muss diese Behinderung im internationalen Kulturbetrieb dringend abgebaut werden. In einem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen haben wir deshalb gefordert, das BMF-Schreiben vom 20. März 2008 auch auf die anteiligen Honorare der angestellten Orchestermusiker auszudehnen.“
Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. wurde 1946 in Hamburg gegründet. Ziel des Verbandes ist die Stärkung der privatwirtschaftlich organisierten deutschen Konzertwirtschaft. Im VDKD sind rund 250 Agenturen, Konzertveranstalter und Stiftungen zusammengeschlossen, die im Bereich E- und U-Musik jährlich rund zwei Milliarden Euro umsetzen und ein Publikum von rund 42 Millionen Besuchern ansprechen.
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Quelle
http://www.vdkd.de