Das Landgericht Hamburg hat heute sein Urteil in Sachen GEMA gegen YouTube verkündet. Nach Auffassung des Gerichts ist YouTube für die Nutzervideos rechtlich verantwortlich. YouTube hat somit zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, rechtlich geschützte Werke auch in Zukunft nicht verfügbar zu machen.

In dem Verfahren soll die grundsätzliche Verantwortung YouTubes für die Nutzerinhalte geklärt werden. Gegenstand des Verfahrens sind zwölf exemplarische Werke aus dem Repertoire der GEMA. Ziel der GEMA ist es, dass YouTube die Nutzung dieser Werke auf der Video-Plattform in Deutschland generell unterlässt. Hintergrund: YouTube lehnt zwar jegliche rechtliche Verantwortung für in seinem Dienst angebotene Inhalte ab, erzielt zugleich jedoch erheblichen finanziellen Profit mit der Vermarktung der nutzergenerierten Inhalte.

YouTube kann die Rechteinhaber insbesondere nicht einfach nur auf das von YouTube eingerichtete Content-Verifizierungs-Verfahren verweisen, sondern muss darüber hinaus die angebotenen Musikwerke mit Fingerprints bestücken. Ferner muss YouTube zukünftig einen Wortfilter einsetzen. Abschließend bedeutet dies, dass die Rechtsposition der Rechteinhaber nachhaltig geschützt werden muss.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, zur Urteilsverkündung: „Unser primäres Ziel, die grundsätzliche Haftung von YouTube für Nutzervideos gerichtlich bestätigt zu bekommen, haben wir voll erreicht. YouTube hat zumutbare Maßnahmen zum Schutz unseres Repertoires zu ergreifen und kann diese Verpflichtung nicht einfach auf die Rechteinhaber abwälzen. Das stellt einen wichtigen Erfolg für uns dar.“

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

Absätze