Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert in seiner jüngsten Stellungnahme „Kritik der Experten ernst nehmen! Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zur Anhörung von Sachverständigen durch den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zum Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ die Abgeordneten des Rechtausschusses des Deutschen Bundestags auf, bei ihrer Beschlussfassung zum Regierungsentwurf des Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft die in den Anhörungen formulierte Kritik von Seiten der Sachverständigen aufzunehmen.

In den Anhörungen wurden die vorgeschlagenen Regelungen zur Vergütungsabgabe scharf kritisiert. Es wurde deutlich gemacht, dass die vorgesehenen Regelungen die Computerhersteller und -importeure in den Mittelpunkt rücken und nicht die Kreativen. Dieses widerspricht dem Geist des Urheberrechts. Der Deutsche Kulturrat hatte sich bereits in seiner ersten Stellungnahme zum „Zweiten Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ (Korb II Urheberrecht in der Informationsgesellschaft) gegen den Vorschlag der Bundesregierung gewandt.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Kritik am Regierungsentwurf zur Urheberrechtsreform war mit Blick auf die Vergütungsabgabe überdeutlich. Aber auch in anderen Bereichen wie z.B. der Verwertung von Archivbeständen oder dem Kopienversand auf Bestellung wurde unmissverständliche Kritik geäußert. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags haben nun die Gelegenheit, von ihrem vornehmsten Recht als Gesetzgeber Gebrauch zu machen und den Gesetzesentwurf der Bundesregierung umfassend zu verändern, bevor er zur abschließenden Abstimmung in Deutschen Bundestag gestellt wird. Wir bitten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Künstler vor der mächtigen Computerindustrie in Schutz zu nehmen.“

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