Die UNESCO hat bei ihrer 33. Generalkonferenz in Paris die Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt verabschiedet. Bei nur zwei Gegenstimmen und vier Enthaltungen hat eine überwältigende Mehrheit von 148 Staaten für dieses wichtige Instrument zum Schutz der kulturellen Vielfalt gestimmt.

Die Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt zielt darauf ab, die nationalen kulturwirtschaftlichen Märkte zu stärken und zu stabilisieren, damit so die kulturelle Vielfalt erhalten bleibt. Die Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt tritt drei Monate nach der Ratifizierung durch 30 Mitgliedsstaaten der UNESCO in Kraft.

Der Deutsche Kulturrat appelliert an die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien möglichst rasch durch entsprechende Anträge im Deutschen Bundestag, die Ratifizierung dieses wichtigen völkerrechtlichen Instruments in Deutschland voranzutreiben. In ihren Antworten auf die Fragen des Deutschen Kulturrates zur Bundestagswahl 2005 haben sich alle Parteien für eine Ratifizierung der Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt ausgesprochen.

Der Vorsitzende des Deutschen Kulturrates, Prof. Dr. Max Fuchs, sagte: „Es ist sehr erfreulich, dass eine so breite Mehrheit der Mitgliedsstaaten der UNESCO für die Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt gestimmt haben. Dieses ist ein wichtiges Signal für die Ratifizierung dieses bedeutenden völkerrechtlichen Instruments. Der Deutsche Kulturrat hat sich von Beginn an für eine Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt ausgesprochen und sich intensiv an den nationalen und internationalen Diskussionsprozessen beteiligt. Jetzt liegt der Ball bei den Nationalstaaten. Der Deutsche Kulturrat wird sich dafür stark machen, dass die Konvention von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wird. Darüber hinaus sehen wir unsere Aufgabe darin, in Deutschland darauf zu drängen, dass die in der Konvention skizzierten Anforderzungen zum Schutz der kulturellen Vielfalt auch in Deutschland erfüllt werden."

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