Die Ratifizierung der UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt durch die Europäische Gemeinschaft und zwölf weitere Mitgliedstaaten der EU wird von der ARD ausdrücklich begrüßt. Hierzu erklärt Dr. Verena Wiedemann, die ARD-Generalsekretärin:

"Kulturelle Vielfalt und Meinungspluralismus werden durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gestärkt. Genau dies stellt die UNESCO-Konvention klar. Sie erkennt auch an, dass sich unser Programmauftrag in der Wissensgesellschaft auf alle neuen Medien und Übertragungswege erstrecken kann."

Nachdem gestern die EU und zwölf weitere Mitgliedstaaten ihre Ratifikationsurkunden bei der UNESCO hinterlegt haben, ist die erforderliche Mindestanzahl von dreißig Staaten für das In-Kraft-Treten der Konvention erreicht. In drei Monaten wird die Konvention somit auch europäisches Recht werden.

"Damit werden die Konventionsgrundsätze zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch beihilferechtlich relevant. Die UNESCO-Konvention bestätigt und verstärkt die Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wie sie sich schon im EG-Vertrag im sogenannten Amsterdamer Protokoll zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk von 1997 findet."

Wiedemann weiter: "Die Bundesregierung hat sich sehr erfolgreich für diese Regelungen in der Konvention eingesetzt. Ihr gilt unser besonderer Dank."

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