Das Bewerbungsverfahren für das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes stößt auf reges Interesse. In den 16 Bundesländern sind bereits zahlreiche Vorschläge eingegangen. Viele Interessentinnen und Interessenten lassen sich derzeit von den dortigen Ansprechpartnern beraten. Noch bis zum 30. November 2013 können sich Gruppen und Gemeinschaften mit einer kulturellen Ausdrucksform für das bundesweite Verzeichnis bewerben.

"Die Vorschläge reichen von der Chortradition über das Weitererzählen von Sagen bis zum Instrumentenbau und dem Schaftrieb", sagt Professor Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission und Vorsitzender des Expertenkomitees Immaterielles Kulturerbe. "Die Bandbreite der Vorschläge wird in den kommenden Monaten sicher noch weiter wachsen. Das bundesweite Verzeichnis wird eine sehr gute Bestandsaufnahme, aus der man erfahren kann, welche immateriellen Schätze unser Land zu bieten hat."

Die Deutsche UNESCO-Kommission ruft insbesondere kleinere ehrenamtliche Gruppen ohne starke Lobby oder Verbandsstruktur dazu auf, sich mit der von ihnen praktizierten kulturellen Ausdrucksform zu bewerben. Die Einreichungen werden nach Ablauf der Bewerbungsphase im Dezember 2013 ausgewertet. Konkrete Angaben zu Bewerberzahl und Vorschlägen können erst danach bekannt gegeben werden. Voraussichtlich im Herbst 2014 werden die Einträge in das bundesweite Verzeichnis auf der Webseite der Deutschen UNESCO-Kommission präsentiert.

Deutschland ist seit dem 10. Juli dieses Jahres 153. Vertragsstaat des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. Das Übereinkommen fördert und erhält in allen Weltregionen überliefertes Wissen und Alltagskulturen. Zum immateriellen Kulturerbe zählen unter anderem Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturheilkunde und Handwerkstechniken. Seit 2003 stellt die UNESCO diese kulturellen Ausdrucksformen auch in den Mittelpunkt internationaler Kooperation.

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