Per Klick schneller zur Umsatzsteuerbefreiung: Über das MV-Serviceportal können Künstlerinnen, Künstler und nichtstaatliche kulturelle Einrichtungen wie Orchester, Musikensembles, Chöre, Theater und Museen nun auf digitalem Weg die Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 a UStG beantragen.
Dieser Nachweis ist die Voraussetzung, um über das Finanzamt eine Befreiung von der Umsatzsteuer zu erreichen. Die Befreiung von der Umsatzsteuer greift, wenn kulturelle Einrichtungen oder Einzelkünstlerinnen und -künstler gleichartige Aufgaben wie entsprechende öffentliche Einrichtungen wahrnehmen.
Wer den Antrag digital stellen möchte, kann sich einfach auf dem MV-Serviceportal registrieren. Mit dieser Registrierung sind dann auch sämtliche andere im Portal angebotenen Verwaltungsleistungen verfügbar. Alle notwendigen Anlagen lassen sich als PDF beigefügen, sodass die Unterlagen nicht mehr ausgedruckt oder per Post versendet werden müssen. Während des Verfahrens können die Nutzerinnen und Nutzer jederzeit auf ihren Vorgang zugreifen. Die Eingangsbestätigung, die gesamte Korrespondenz und die Übermittlung des Bescheids laufen über das Serviceportal.
Das Angebot richtet sich neben kulturellen Einrichtungen, Künstlerinnen und Künstlern mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern auch an internationale kulturelle Einrichtungen, Künstlerinnen und Künstler. Sie können die Umsatzsteuerbefreiung für ihre Tourneen und Auftritte im Land in Anspruch nehmen und dafür auf den Antrag im MV-Serviceportal zurückgreifen.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren unter: https://www.mv-serviceportal.de/leistung/?leistungId=110160506