Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die Absenkung der Künstlersozialabgabe von 5,8 % im Jahr 2005 auf 5,5 % im Jahr 2006. Dies entspricht einem Entlastungsvolumen von 10 Mio. Euro für die abgabepflichtigen Unternehmen.

Mit der Künstlersozialabgabe beteiligen sich die Verwerter künstlerischer Leistungen an der Finanzierung der Künstlersozialversicherung. In der Künstlersozialversicherung sind freiberufliche Künstler und Publizisten in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert. Die Künstlersozialversicherung deckt die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ab. Die Künstlersozialversicherung wird zu 50% von den Versicherten selbst, zu 30% von den Verwertern künstlerischer und publizistischer Leistungen und zu 20% vom Bundeszuschuss finanziert. Die Künstlersozialabgabe ist eine Pflichtabgabe und keine freiwillige Leistung. Eine Veränderung der Künstlersozialabgabe wie auch des Bundeszuschusses hat keine negativen Auswirkungen auf die Versicherten, also die Künstler und Publizisten!

Bei der gestrigen gemeinsamen Pressekonferenz des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung und des Deutschen Kulturrates hat Bundessozialministerin Schmidt erläutert, dass die Absenkung der Künstlersozialabgabe auf die von der Bundesregierung bereits ergriffenen Maßnahmen zur Sicherung der Künstlersozialversicherung zurückzuführen ist. Eine Überprüfung von 9.600 Verwertern hat, so Bundessozialministerin Schmidt, dazu geführt, dass 4.257 abgabepflichtige Unternehmen ausfindig gemacht wurden.

Die Verwerter von künstlerischen Leistungen aus dem engeren kulturellen Bereich also Galerien, Verlage, Theater, soziokulturelle Zentren sind in der Regel vollständig erfasst. Erfassungslücken bestehen besonders bei Unternehmen außerhalb des Kulturbereichs, die die Leistungen von freiberuflichen Künstlern und Publizisten in Anspruch nehmen (Werbung, Design, Text).

Der Deutsche Kulturrat begrüßt die Initiative von Sozialministerin Schmidt zur besseren Erfassung der Verwerter. Wir freuen uns, dass die Künstlersozialabgabe um 0,3% im Jahr 2006 sinkt. Doch ist diese Absenkung im Lichte der Steigerung der Künstlersozialabgabe in den letzten Jahren noch unzureichend. Besonders die Absenkung des Bundeszuschusses im Jahr 2000 von 25% auf 20%, die automatisch zu einer Erhöhung des Anteils der Verwerter an der Finanzierung der Künstlersozialversicherung von 25% auf 30% geführt hat, hat die Unternehmen stark belastet.

Der CDU-Kulturpolitiker Norbert Lammert hat im Falle eines Wahlsiegs der CDU bei der voraussichtlich stattfindenden Bundestagswahl eine Rücknahme der Absenkung des Bundeszuschusses angekündigt. Nach Berechnungen des Deutschen Kulturrates würde diese Maßnahme gemeinsam mit den bereits von Bundessozialministerin Schmidt ergriffenen Schritte zu einem Abgabesatz für die Unternehmen im nächsten Jahr von 4,6 % führen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagt: „Die von Bundessozialministerin Schmidt vorgestellte Absenkung der Künstlersozialabgabe deutet eine positive Trendwende an. Die ersten Maßnahmen zur besseren Erfassung der Verwerter greifen und müssen in der nächsten Legislaturperiode verstärkt werden. Sollte die von der CDU angekündigte Erhöhung des Bundeszuschusses in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden, könnte die Künstlersozialabgabe nochmals deutlich auf dann 4,6% abgesenkt werden. Das wäre ein weiteres positives Signal für die Kulturwirtschaft. Auf die Versicherten, also die Künstler und Publizisten, wirken sich diese Maßnahmen nicht aus. Für sie ist es eine gute Nachricht, dass alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sich für den Erhalt und die Sicherung der Künstlerversicherung einsetzen.“

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