Die Gagen der rund 14.000 Schauspieler, Sänger, Tänzer und übrigen künstlerischen Mitarbeiter steigen in diesem Jahr in den Staatstheatern um 1,5 Prozent, in den Stadttheatern um 1,2 Prozent. Die Erhöhungen erfolgen rückwirkend zum 1. April 2011, mit Ausnahme von Opernchor und Gruppentänzern in den Stadttheatern. Hier gibt es die Erhöhung bereits ab dem 1. Januar 2011 stufenweise bis zum 1. August 2011, um dann rechnerisch auch 1,2 Prozent zu erreichen. Auf diese Gagensteigerung haben sich der Deutsche Bühnenverein als Arbeitgeberverband der Theater und Orchester sowie die beiden Künstlergewerkschaften GDBA (Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger) und VdO (Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer) jetzt verständigt. Die Abweichungen zwischen Stadt- und Staatstheatern liegen an den verschiedenen Lohnerhöhungen, die für den öffentlichen Dienst der Länder einerseits und der Kommunen andererseits mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vereinbart worden sind und an denen sich die Anhebung der Künstlergagen orientieren muss. Dringend notwendig ist es nun, dass Länder und Kommunen die Lohnerhöhungen – wie in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes – auch den Theatern durch eine Erhöhung der Zuschüsse finanzieren. „Die öffentliche Hand, die den Maßstab für die Lohnerhöhungen setzt, darf die Künstler jetzt nicht im Regen stehen lassen; eine Eigenfinanzierung der Gagensteigerung durch die Theater ist ausgeschlossen“, machte heute der Direktor des Deutschen Bühnenvereins, Rolf Bolwin, in Köln deutlich.

Ausgenommen von den Lohnerhöhungen sind die knapp 8.800 Orchestermusiker, da die maßgebenden Lohnabschlüsse im öffentlichen Dienst von der Musikergewerkschaft DOV und dem Deutschen Bühnenverein unterschiedlich interpretiert werden. Die DOV hat Verhandlungen abgelehnt und stattdessen bereits im vergangenen Herbst gegen den Bühnenverein vor dem Arbeitsgericht in Köln Klage auf die aus ihrer Sicht anstehenden Lohnerhöhungen eingereicht. Mit einer ersten Entscheidung über diese Klage ist Ende Mai zu rechnen.