Im Anschluss an eine Nachtsitzung und nach über zweijähriger Verhandlungsdauer haben sich die Deutsche Orchestervereinigung und der Deutsche Bühnenverein am 3. November 2006 in Köln auf den Neuabschluss des teilweise gekündigten Tarifvertrages für Musiker in Kulturorchestern (TVK) verständigt.
Neben der kompletten Neuordnung der Tarifregelungen wurde eine erhebliche weitere Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen der Orchestermusiker vereinbart. Einerseits konnte damit ein einheitlicher Flächentarifvertrag für Musiker in den meisten deutschen Staats- und Kommunalorchestern erhalten werden, andererseits die jüngste Veränderung des Dienstrechts der Angestellten des öffentlichen Dienstes in Ländern und Kommunen angemessen adaptiert werden.
Ein Redaktionstermin zur Abstimmung des umfangreichen endgültigen Tariftextes ist für den 21. Dezember 2006 vorgesehen, das Inkrafttreten in der ersten Jahreshälfte 2007. Die seit Herbst 2004 ausstehenden Gespräche zur Anpassung des Aufwendungsersatzes für Instrumente finden am 20. Dezember 2006 statt.

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