In dieser Woche haben sich der Deutsche Bühnenverein und die drei Künstlergewerkschaften GDBA, VdO und DOV in Frankfurt auf die sinngemäße Übertragung der Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes für das Jahr 2018 auf die künstlerischen Mitarbeiter*innen der Theater und Orchester geeinigt.
Für die Künstler*innen der Staatstheater und Landesbühnen, die den Tarifvertrag der Länder (TV-L) anwenden, werden die Vergütungen rückwirkend ab 1. Januar 2018 um 2,35 Prozent erhöht. In den hessischen Staatstheatern werden entsprechend der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen die Vergütungen rückwirkend ab 1. Februar 2018 um 2,2 Prozent angehoben; alle Mitarbeiter*innen erhalten desweiteren ein landesweites ÖPNV-Ticket.
Die Gagen der künstlerischen Mitarbeiter*innen an Stadttheatern und Landesbühnen, die für ihr nicht-künstlerisches Personal dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) unterliegen, steigen rückwirkend ab dem 1. März 2018 um 3,19 Prozent, mindestens aber um 75 Euro. Zudem erhalten die an diesen Theatern Beschäftigten eine Einmalzahlung von 250 Euro, wenn sie in sinngemäßer Anlehnung an die im TVöD gezogene Grenze bisher nicht mehr als 2.799 Euro verdienen.
Der Tarifabschluss gilt für alle künstlerisch Beschäftigten an Theatern und Orchestern nach dem Normalvertrag Bühne (NV Bühne) und dem Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK), also für Schauspieler*innen, Sänger*innen, Tänzer*innen, Musiker*innen, aber auch für Dramaturg*innen, Inspizient*innen sowie Bühnentechniker*innen mit überwiegend künstlerischen Aufgaben.