Die Registrierungsmöglichkeit für Mittel aus dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen startet heute. Hier geht es zur Registrierungsplattform.

Mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen sollen Kulturveranstalter ermutigt werden, Veranstaltungen zu planen und vertragliche Verpflichtungen einzugehen, auch wenn die Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie voraussichtlich nicht kostendeckend bzw. mit Gewinn durchgeführt werden können. Das gilt für öffentliche und öffentlich-geförderte Veranstaltungen, bei denen die öffentliche Förderung nur einen Teil der Kosten deckt und die Deckungslücke durch Eintrittsgelder erwirtschaftet werden muss. Das trifft auf privatwirtschaftliche Veranstalter zu, die die gesamten Kosten aus Eintrittsgeldern finanzieren und als Unternehmen einen Gewinn erwirtschaften müssen. Für den Fonds stehen bis zu 2,5 Milliarden Euro Fördermittel bereit.

Der Sonderfonds besteht aus zwei Bausteinen:

Eine Wirtschaftlichkeitshilfe soll kleinere Veranstaltungen fördern, die ab dem 1. Juli 2021 durchgeführt werden und an denen unter Beachtung coronabedingter Hygienebestimmungen bis zu 500 Besucher teilnehmen. Ab dem 1. August 2021 werden Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Besuchern gefördert. Durch eine Bezuschussung der Einnahmen aus Ticketverkäufen werden so die wirtschaftlichen Risiken reduziert und die Planbarkeit und Durchführbarkeit von Veranstaltungen verbessert. Daneben stellt der Sonderfonds ab dem 1. September 2021 eine Ausfallabsicherung bereit, die Kulturveranstaltungen ab 2.000 Besucherinnen und Besuchern dadurch Planungssicherheit verschafft, dass im Falle coronabedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen von Veranstaltungen ein Teil der Ausfallkosten durch den Fonds übernommen werden.

Antragsberechtigt sind Veranstalter folgender – in Deutschland stattfindender – Kulturveranstaltungen, welche Einnahmen aus dem Verkauf von Tickets erzielen:

  • Aufführungen der darstellenden Kunst
    • Theater (Musiktheater, Schauspiel)
    • Musical
    • Tanz (einschließlich Volkstanz)
    • Puppen-, Figuren- und Objekttheater
    • Performing Arts
    • Varieté, Zirkus
    • Kleinkunst (Kabarett, Comedy, Artistik)
  • Konzerte einschließlich Livemusik-Konzerte mit einem kuratierten Musikprogramm
  • Vorführungen in den Bereichen Film und Medien, einschließlich Kinos und Freiluftfilmvorführungen
  • Sonderausstellungen zur Vermittlung künstlerischer oder kultureller Inhalte, einschließlich
    • Sonderausstellungen der Bildenden Kunst sowie Fotografie und Lichtkunst
    • Natur- und kulturhistorische Sonderausstellungen
    • Sonderausstellungen der Erinnerungskultur
  • Lesungen und sonstige Literaturveranstaltungen
  • Festivals aller Kunstsparten und spartenübergreifende Kulturveranstaltungen in den o.g. Sparten

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Lang hat’s gedauert und nun geht es endlich los: Der 2,5 Milliarden Euro schwere Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen ist am Start! In den letzten Wochen wurden die Förderungsbedingungen des Sonderfonds intensiv diskutiert und modifiziert, weiterhin sprechen wir mit Bund und Ländern über die Verbesserung einiger Regelungen. Nach dem großen Erfolg des NEUSTART KULTUR Programmes startet mit der Registrierungsmöglichkeit für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen heute das zweite große Bundesprogramm speziell nur für den Kulturbereich. Zusammen stehen jetzt 4,5 Milliarden Euro Bundesmittel zur Verfügung, um den Kulturbereich trotz Corona wieder an den Start zu bringen. Dafür sagen wir einfach einmal Danke!"

  • Hier geht es zur Registierungsplattform für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen.
  • Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, sowie zu den beiden Modulen Wirtschaftlichkeitshilfe und Ausfallabsicherung.
  • Für weitere Fragen: Service-Hotline 0800 6648430.
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