Freie Kulturinstitutionen und -initiativen sind Heimat, Plattform, Auftraggeber und Arbeitgeber für die zahlreichen Kunstschaffenden, die das öffentliche Kulturleben in Köln gestalten. Auch wenn die Folgen und Schäden der Corona-Pandemie derzeit noch nicht in Gänze absehbar sind, zeichnet sich ab, dass die freie Kulturszene in Köln in erheblichem Maße betroffen ist. Die Stadt reagiert hierauf mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket. Auch Bundes- und Landesregierung haben angekündigt, entsprechende Instrumente und Finanzmittel zur Bewältigung der Corona-Folgen bereitzustellen.

Die Stadt Köln hat für durch das Veranstaltungsverbot betroffene geförderte Kulturveranstalter und Kulturschaffende Vorsorge getroffen und neue Regelungen für die diesjährige Kulturförderung eingeführt:
1.  Bereits bewilligte Förderungen werden nicht deshalb zurückgefordert, weil Veranstaltungen und Projekte wegen der Corona-Pandemie abgesagt oder verschoben werden müssen. Entstandene und unvermeidbare Kosten und Ausgaben werden als zuwendungsfähig anerkannt, auch wenn die geförderten Veranstaltungen oder Projekte nicht oder nur teilweise durchgeführt werden konnten. Das Kulturamt schließt sich einer neuen Regelung des Landes NRW an und wird bei Bewilligungen in Teilen auch Ausfallhonorare erstatten.
2. Institutionell geförderte Institutionen (Betriebskostenzuschussempfänger) werden bei Bedarf – zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Liquidität – mit vorgezogenen Abschlagszahlungen unterstützt.
3. Zudem werden kleinere Aufstockungsbedarfe bei aktuellen Projektförderungen im Zuge der bereits laufenden Bewilligungsverfahren vom Kulturamt geprüft.

Ergänzend zu den Sofortprogrammen von Land und Bund und den oben genannten Maßnahmen im Bereich der Kulturförderung bringt die Stadt Köln außerdem einen Notfallfonds zur Struktursicherung von freien Kulturinstitutionen bei Corona-bedingten Krisensituationen auf den Weg. Dieser soll greifen, wenn die sonstigen Unterstützungsleistungen zur Stabilisierung der freien Kultur nicht ausreichen sollten. In den Fonds fließen städtische Mittel in Höhe von drei Millionen Euro.

Der Notfallfonds ist als städtisches Soforthilfeprogramm aufgelegt, das sich an geförderte freie Kultur-Betriebe und Kultur-Vereine richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten.

Zusätzlich zum Notfallfonds für die geförderte freie Kulturszene entwickelt die Wirtschaftsförderung zusammen mit der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH eine Nothilfe zur Förderung der ebenfalls existentiell betroffenen Clubkultur (Informationen hierzu erfolgen in Kürze gesondert).

"Kunst und Kultur sind kein Luxus, sondern sie sind die Seele unserer Stadt und Teil der Lebensgrundlage aller Bürgerinnen und Bürger. Die Stadt trifft deshalb im Rahmen ihrer Möglichkeiten Vorsorge, dass die vielfältige freie Kunst- und Kulturszene in Köln auch nach der Corona-Pandemie weiter blüht. Ich begrüße es daher sehr, dass sowohl Bund als auch das Land NRW direkt Hilfe für die Kultur in den Städten in Aussicht gestellt haben“, erklärt Oberbürgermeisterin Henriette Reker. "Die am Freitag von Ministerin Pfeiffer-Poensgen angekündigten Soforthilfen des Landes NRW sind ein sehr wichtiges Signal für die Künstlerschaft Kölns. Besonders die Soforthilfe des Landes NRW für freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die bei der jeweiligen Bezirksregierung im Falle einer Absage von Engagements und finanziellen Engpässen beantragt werden kann, ist auch aus kommunaler Sicht sehr wichtig. Unser Ziel als Stadt ist es, mit unseren eigenen Soforthilfe-Maßnahmen die Instrumente von Bund und Land zu ergänzen. Ich hoffe, dass wir mit dem Notfallfonds und den weiteren Maßnahmen des Kulturamtes sowie der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH sicherstellen können, dass wir bald wieder wunderbare und vielseitige Kulturerlebnisse in Köln genießen werden.“

Informationen zu den Maßnahmen in der Kulturförderung finden Sie unter www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/kulturfoerderung-zeiten-von-corona auf der Corona-Seite des Kulturamtes.

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Der Notfallfonds und seine Rahmenbedingungen

Was ist das Ziel des Notfallfonds?
Die Existenzsicherung und der Fortbestand von geförderten Kultureinrichtungen der freien Szene in Köln. Sie sind wie die städtischen Kulturinstitutionen Heimat, Plattform, Auftraggeber und Arbeitgeber für die zahlreichen Kunstschaffenden, die das öffentliche Kulturleben in Köln gestalten.

Wer ist antragsberechtigt?
-        Vom Kulturamt institutionell geförderte Institutionen und Initiativen sowie Festivals.
-        Vom Kulturamt derzeit geförderte Häuser/Orte/Initiativen mit ganzjährigen           Kulturprogrammen ab 50 Veranstaltungen pro Jahr.
Grundvoraussetzung ist, dass bei diesen Häusern/Institutionen/Initiativen aufgrund der Corona-Pandemie Veranstaltungen (Betrachtungszeitraum zunächst März bis Mai) abgesagt und gegebenenfalls verschoben werden müssen/mussten und der Fortbestand ohne Hilfe gefährdet ist.

Unter welchen Voraussetzungen kann der Notfallfonds beansprucht werden?
Bei Einnahmeausfällen: Die Institution/Initiative hat einen unverschuldeten Verlust an Einnahmen durch die Corona-Pandemie in erheblichem Umfang.
Bei Kostensteigerungen: Die Initiative hat eine erhebliche Steigerung von entstandenen oder entstehenden nicht vermeidbaren Kosten durch die Corona-Pandemie.
Bei Fortbestand: Der Fortbestand der Initiative/Institution ist jenseits der Corona-Krise beabsichtigt und auf der Grundlage der bisherigen Entwicklung plausibel.

Was kann beantragt werden?
Aufstockung der bisherigen städtischen Förderung um einen pauschalierten Betrag – von 5.000 Euro bis 50.000 Euro.

Die Bedingungen des Notfallfonds finden Sie unter www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/kulturfoerderung-zeiten-von-corona auf der Corona-Seite des Kulturamtes.