Nachdem die von der Stadt Köln gesetzte Frist zur Annahme des Angebotes für eine vorzeitige, einvernehmliche Auslösung des bis 2016 laufenden Anstellungsvertrages von Uwe Eric Laufenberg ohne entsprechende rechtlich verbindliche Erklärungen des Opernintendanten verstrichen ist, hat der Hauptausschuss der „außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund“ des Intendantenvertrages mit sofortiger Wirkung zugestimmt.

Die Stadt Köln wird darauf den Anstellungsvertrag unverzüglich kündigen.