Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, bedauert die heutige Entscheidung des Bundesrates, den vom Land Berlin eingebrachten Gesetzentwurf für ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz nicht in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Der Kulturausschuss des Bundesrates hatte sich für die Aufnahme des Staatszieles Kultur im Grundgesetz ausgesprochen. Die Ministerpräsidenten sind aber nicht dem Votum des Kulturausschusses gefolgt, sondern haben sich dem Votum des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Innere Angelegenheiten gegen das Staatsziel Kultur im Grundgesetz angeschlossen.

Der Deutsche Bundestag wird trotzdem noch in dieser Legislaturperiode über den Antrag der FDP-Bundestagsfraktion für ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz abstimmen und damit Farbe bekennen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Länder haben eine Chance verpasst, ihre gesamtstaatliche Verantwortung für die Kultur in Deutschland sichtbar zu machen. Es ist ein deutliches Zeichen und zutiefst bedauerlich, dass die Ministerpräsidenten der Empfehlung des Kulturausschusses des Bundesrats für ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz nicht gefolgt sind. Die Entscheidung des Bundesrates den vom Land Berlin initiierten Gesetzesentwurf für ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz nicht in den Deutschen Bundestag einzubringen, ist eine deutliche Schwächung des Kulturföderalismus, weil die Länder die Initiativen für ein Staatsziel Kultur nun wieder alleine dem Deutschen Bundestag überlassen.“

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