Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann hat den Darmstädter Generalmusikdirektor Constantin Trinks bis auf weiteres von der Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben unter Fortzahlung seiner Bezüge freigestellt. „Eine Entscheidung über eine Wiederaufnahme seiner Tätigkeit werde ich nach Vorliegen der Prüfungsergebnisse von Herrn Grosse-Brockhoff im Januar treffen“, sagte die Ministerin heute in Wiesbaden. Staatssekretär a.D. Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff wird morgen mit der Untersuchung der Konflikte am Staatstheater Darmstadt beginnen.
Nach der am 16. Dezember 2011 erfolgten Kündigung des Dienstvertrags des Generalmusikdirektors zum Ende der laufenden Spielzeit durch dessen Anwalt – die der Geschäftsführende Direktor des Deutschen Bühnenvereins als „unnötige Eskalation“ der Situation am Staatstheater Darmstadt bezeichnet hat – habe Trinks durch weitere öffentliche, nicht nachvollziehbare Behauptungen das Vertrauensverhältnis zum Staatstheater Darmstadt und zum Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst weiter untergraben und sei darüber hinaus wichtigen dienstlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen. „Die aus diesem Verhalten erwachsende Sorge um eine reibungslose Durchführung des Spielplans in der nächsten Zeit – insbesondere während der bevorstehenden, besonders besucherstarken Feiertage – zwingt mich zu diesem Schritt“, sagte Kühne-Hörmann zur Begründung.
Trinks habe unter dem Vorwand eines unvorhersehbaren „Einspringens“ am 16. Dezember 2011 ein Vordirigat am Theater Dortmund absolviert. Den dafür am 12. Dezember gewährten Gastierurlaub habe er unberechtigterweise über den 17. Dezember hinaus erweitert. Der dringlichen und begründeten Bitte des Intendanten, sich um die musikalischen und akustischen Probleme der Darmstädter Produktion von Lehars „Die Lustige Witwe“ in der Bühnenorchesterprobe am 17. Dezember vertragsgerecht zu kümmern, sei er nicht gefolgt. Auch bei einem seit Wochen disponierten Vordirigat in der Vorstellung von Mozarts „Die Zauberflöte“ am Abend des 17. Dezember im Staatstheater sei er nicht anwesend gewesen und habe damit sein immer wieder eingefordertes Mitspracherecht bei der Besetzung wichtiger musikalischer Positionen nicht wahrgenommen. Weitere, nicht näher bezeichnete „Termine“ außerhalb Darmstadts habe er darüber hinaus seinem Stellvertreter per E-Mail angekündigt. „Der Zeitpunkt der Wiederaufnahme seiner Tätigkeit ist daher durch mich zurzeit nicht einzuschätzen“, resümierte die Ministerin.
Absätze
Quelle
http://www.hmwk.hessen.de