Der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, hat am infor-mellen Rat der EU-Kultur- und Medienminister teilgenommen, der am (gestrigen) Montag und (heutigen) Dienstag in Schloss Versailles bei Paris stattfand. Zur Reform des Frequenzmanagements im Rahmen des so ge-nannten „Telekom-Pakets“ erklärte er im Ministerrat: „Bei der Zuteilung und Nutzung von Funkfrequenzen muss auch der Erhalt unserer kulturel-len Vielfalt und der nationalen Systeme zur Sicherung des Medienplura-lismus Berücksichtigung finden. Allein marktwirtschaftliche Ansätze grei-fen hier zu kurz. Deshalb muss die Zuteilung und Nutzung von Funkfre-quenzen innerhalb der Europäischen Union Sache der Mitgliedstaaten bleiben. Ich wende mich gegen eine zentrale europäische Regulierungsbe-hörde. Zentrale Strukturen sind nicht geeignet, differenzierte Lösungen zu erzielen und nationale Besonderheiten zu bewahren.“
Ein weiterer Aspekt des „Telekom-Pakets“ sind Fragen zum Schutz des Urheberrechts. Hierzu sagte Staatsminister Bernd Neumann: „Die Be-kämpfung der Online-Piraterie ist eine überaus wichtige Voraussetzung dafür, dass die Rechteinhaber stärkeres Vertrauen in die Zuverlässigkeit von Online-Geschäftsmodellen entwickeln und kreative Inhalte im Netz verfügbar machen. Eine Verpflichtung der Serviceprovider, Nutzer auf urheberrechtliche Verpflichtungen und Verstöße hinzuweisen, ist ein Schritt in die richtige Richtung.“
Die EU-Kommission hatte Ende 2007 Vorschläge zur Änderung der Tele-kommunikations-Richtlinien vorgelegt („Telekom-Paket“). Ihr Ziel ist eine grundlegende Neuordnung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Telekommunikation im Zeitalter des Internets.
Auf dem heutigen Treffen der EU-Kulturminister kam es auch zum Mei-nungsaustausch über die von der Europäischen Kommission angekündigte Überarbeitung der sogenannten Rundfunk-Mitteilung. Hierzu betonte Staatsminister Bernd Neumann, dass kein Bedarf für eine grundlegende Änderung der geltenden Rundfunkmitteilung besteht: „Die Regelung des Rundfunks – einschließlich der neuen Online-Dienste – ist eine ureigene Angelegenheit der Mitgliedstaaten, die diese entsprechend ihrer jeweiligen nationalen Bedürfnissen wahrnehmen. Dies hat sich im Übrigen in der Vergangenheit hervorragend bewährt.“
In der Rundfunkmitteilung werden die Grundsätze festgelegt, nach denen die Vereinbarkeit staatlicher Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit dem EU-Beihilferecht geprüft wird.
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