Aufgrund einer Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofes aus dem Jahre 2005 sollen nunmehr über die Hälfte der neun Künstlerdienste der Landesarbeitsämter in Berlin, Frankfurt/ Main, Halle, Hamburg, Hannover, Köln, München, Rostock und Stuttgart geschlossen werden.
„Der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (idkv) e. V begrüßt diese seit vielen Jahren überfällige Maßnahme sehr" kommentiert Verbandspräsident Jens Michow die Entwicklung. „Für uns wird damit ein seit Jahrzehnten bestehender Mißstand endlich beseitigt". Seit durch ein bereits im Jahr 1990 vom idkv erstrittenes Urteil des Bundessozialgerichts höchstrichterlich festgestellt wurde, dass ausübende Künstler im Regelfall nicht auf der Basis von Arbeitsverträgen, sondern vornehmlich auf der Grundlage selbständiger Dienst- bzw. Werkverträge tätig werden, hat der Bundesverband immer wieder darauf hingewiesen, dass damit auch die Vermittlungstätigkeit der Künstlerdienste im wesentlichen obsolet sei. Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit sei vornehmlich die Arbeitsvermittlung. Wenn ausübende Künstler gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung jedoch allenfalls in Ausnahmefällen per Arbeitsvertrag tätig würden, müßten sich die Künstlerdienste der Bundesagentur auf die Vermittlung der Ausnahmefälle beschränken. „Tatsächlich vermitteln die Künstlerdienste jedoch, wie der Rechnungshof ganz zutreffend festgestellt hat, vornehmlich in selbständige Dienst- bzw. Werkverträge" erörtert der idkv-Präsident.
„Auf ihrer zentralen websit (http://195.185.214.164/kd ) bieten die Künstlerdienste überwiegend bekannte Künstler wie Peter Kraus, Jürgen Drews und Kristina Bach aber auch internationale Künstler wie Udo Jürgens, Karel Gott, die Equals oder Dave Dee an", ärgert sich Michow. „Ich vermag nicht zu erkennen, wann und wo derartige Stars jemals im Arbeitsverhältnis tätig werden". Der Zorn der Veranstaltungsbranche richtet sich vornehmlich gegen die Tatsache, dass die Vemittlungstätigkeit der Künstlerdienste ohne jegliche Kosten für Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt. „Bei vielen Agenturen insbesondere in den neuen Bundesländern hat diese unschlagbare Konkurrenz in den vergangenen Jahren zu erheblichen Einnahmeverlusten geführt" berichtet Michow. „Es ist daher höchste Zeit, dass der Rechnungshof erkannt hat, dass diese kostenintensive Verwaltungsarbeit in jeder Beziehung effizienter durch die privaten Agenturen wahrgenommen werden kann. Und die zahlen wenigstens noch Steuern".
Der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft hat in den neunziger Jahren in zwei separaten Verfahren im Ergebnis erfolglos die damalige Bundesanstalt für Arbeit auf Unterlassung der Vermittlung von Künstlern in selbständige Beschäftigungsverhältnisse verklagt. Die Klagen scheiterten, da die Kläger nicht unter Beweis stellen konnten, dass die Vermittlungstätigkeit der Künstlerdienste vorrangig auf die Vermittlung in selbständige Dienstverträge abziele. Soweit durch die Bundesanstalt aber nur gelegentlich selbständige Dienstverträge begründet würden, betrachtete das Gericht dies als Annex zur Arbeitsvermittlung als erlaubt. „Die Katze biss sich förmlich in den Schwanz" berichtet Michow „einerseits urteilte das Bundessozialgericht, dass es sich bei den Vertragsverhältnissen zwischen Künstlern und Veranstaltern im Regelfall um selbständige Dienstverträge und nur im Ausnahmefall um einen Arbeitsvertrag handele, andererseits hielt man es für erforderlich, dass wir den Beweis erbrachten, ob es sich bei den zahlreich von der Bundesagentur vermittelten Verträgen mit den gemäß Werbung der Künstlerdienste ‚bekannten Stars aus Funk und Fernsehen’ tatsächlich nicht um Arbeitsverträge handelte".
Als besonders ärgerlich empfand der idkv die Tatsache, dass sowohl das Bundessozialgericht als auch die Bundesagentur das Erlaubtsein der Vermittlung auch in selbständige Verträge vornehmlich damit begründeten, dass die Mitarbeiter der Agentur nicht beurteilen könnten, wann die Grenze vom Arbeitsvertrag zum selbständigen Dienstvertrag überschritten sei. „Jeder private Unternehmer muß Sanktionen fürchten, wenn er in Unkenntnis der Rechtslage das Erlaubte überschreitet. Bei den Mitarbeitern der Künstlerdienste toleriert man unverständlicherweise seit Jahrzehnten, dass sie Vermittlungstätigkeiten erbringen, die für jeden erkennbar ihren gesetzgeberischen Auftrag überschreiten". Auf Unverständnis beim Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft stieß auch die Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Thema: „Wenn der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates mit dem Bericht des Rechnungshofes das ‚Blasen eines Halalis auf den Kulturbereich’ argwöhnt, verkennt insoweit nicht der Bundesrechnungshof, wie in der Mitteilung behauptet, sondern Herr Zimmermann selbst die Realität des Kulturbetriebes, sagte Michow. „Wir wissen doch alle, wie dringend erforderlich es ist, Dienstleistungen - wo immer es möglich ist - durch private Unternehmer und eben nicht durch die öffentliche Verwaltung wahrnehmen zu lassen. Das muß doch um so mehr gelten, wenn die Verwaltung so nachhaltig und evident ihre Kompetenzen überschreitet, wie es bei den Künstlerdiensten der Fall ist, und damit zu allem Überfluß den Berufsstand der Künstleragenturen und Gastspieldirektionen nachhaltigt schädigt".
Laut Michow bleibt daher zu hoffen, dass nach der beabsichtigten Schließung der Standorte Frankfurt/ Main, Halle, Hannover, Rostock und Stuttgart schnellstmöglich auch die weiteren Künstlerdienste geschlossen werden. Die Künstlerdienste hätten seit Jahrzehnten auf Kosten ihrer Versicherten sowie des Bundeszuschusses privaten Künstlervermittlern und Gastspieldirektionen Konkurrenz gemacht. Mitarbeiter der Künstlerdienste hätten sich öffentlich in ihrer Position gesonnt, für Großkonzerne Business-Events ausgerichtet und Stars aus dem In- und Ausland vermittelt zu haben. Und auch die allenthalben zu lesende Behauptung, dass die Künstlerdienste als einzige etwas für die weniger bekannte Künstler täten, ist aus Michows’ Sicht schlichtweg falsch: „Wir wissen aus Umfragen, die wir in den 90er Jahren durchgeführt haben, dass weniger bekannte Künstler allenfalls in Ausnahmefällen über die Künstlerdienste Aufträge erhielten. Da die Künstlerdienste nicht aktiv akquirierend tätig werden, vermitteln sie im Regelfall das, was angefragt wird. Und das sind eben überwiegend Künstler, die grundsätzlich nicht auf die Arbeitsagentur angewiesen sind".
Absätze
Quelle
http://www.idkv.de