Der Bund plant private Bildungseinrichtungen mit der Umsatzsteuer von 19 Prozent zu belegen. Die Umsatzsteuerbefreiung soll künftig nur noch für Musikschulen in kommunaler Hand gelten, die keine Gewinne erzielen. Anlässlich der geplanten Gesetzesänderung und somit teilweisen Abschaffung des Gleichheitsgrundsatzes, meldet sich der Spitzenverband der Musikinstrumenten- und Musikequipmentbranche Society Of Music Merchants e. V. (SOMM) zu Wort und kritisiert das Vorhaben.

Private Musikschulen sind wie Ballett- und Tanzschulen bisher von der Umsatzsteuer befreit, da sie als allgemein- oder berufsbildende Einrichtungen beurteilt werden. Das soll sich nach aktuellem Gesetzesentwurf des Jahressteuergesetzes 2013 § 4 Nr. 21 UStG ändern, weil der Gesetzgeber der Meinung ist, dass nur wenige Schüler und Absolventen den Musikerberuf ergreifen. Jedoch hat der Stand der Privatmusikerzieher im Bereich der Musikerziehung bei der Vorbereitung auf die musikalische Berufsausbildung eine besondere Bedeutung. Dies gilt umso mehr, seitdem sich in den vergangenen Jahren die Zugangsvoraussetzungen zu den musikalischen Ausbildungsstätten erheblich verschärft haben, da ein Zugang ohne Einschaltung eines Privatmusikerziehers oder einer vergleichbaren Institution nicht möglich ist.

„Musikalische Erziehung und Förderung sind wichtige Schritte zur Erhaltung von Kultur und Kunst in Deutschland. Darüber hinaus ist das aktive Musizieren Bestandteil von und für Bildung, da es die Kreativität und die allgemeine intellektuelle Entwicklung der Menschen fördert. Musizieren unterstützt diszipliniertes Arbeiten und stärkt die Persönlichkeitsentwicklung“, so Daniel Knöll, Geschäftsführer der Society Of Music Merchants e. V. am Mittwoch in Berlin. Eine Einführung der Umsatzsteuer führt zwangsläufig dazu, dass der private Musikunterricht teurer wird, da nicht davon auszugehen ist, dass der Musikschullehrer die Steuererhöhung alleine trägt. Dies würde wiederum bedeuten, dass weniger Interessierte den Weg in die privaten Musikschulen finden und das Angebot zur musikalischen Bildung wahrnehmen.

Während Musikschulen kommunale und staatliche Zuwendungen erhalten, besteht für Privatmusikerzieher lediglich die Möglichkeit einer Förderung durch Existenzaufbaudarlehen und durch steuerliche Vergünstigungen. „Das Fortbestehen von privaten Musikschulen ist sowohl in kulturpolitischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht ein wichtiger Bestandteil der Musikwirtschaft. Zum einen würde durch den Ausfall zusätzlicher Angebote ein radikaler Einschnitt der kulturellen und musikalischen Prägung unserer Gesellschaft wegfallen, zum anderen bestünde die Gefahr des Zerfalls eines zusätzlichen Sektors für kulturelle Bildung in Deutschland. Allgemeinbildende Schulen kommen dem Bildungsauftrag im Bereich des Musikunterrichts nicht mehr genügend nach“, erklärt Daniel Knöll weiter. Zudem sind private Musikschulen Orte der Begegnung und bieten Schülern und Erwachsenen die Möglichkeit sich multikulturell auszutauschen, dem Alltag zu entfliehen oder abseits von Fernseher und Computer aktiv zu werden.

Laut einer noch nicht veröffentlichten GfK-Umfrage zum Thema Musizieren, die im Auftrag der SOMM durchgeführt wurde, beurteilen knapp 50 Prozent der Haushalte in Deutschland die Qualität von privaten Musikschulen als „sehr gut“ bis „gut“. Private Musikschulen schneiden im Vergleich zu Angeboten von Bildungseinrichtungen wie Kindergärten/Vorschule, Schule oder staatlicher Musikschule durchschnittlich besser ab. Anhand der Studie wird aber auch deutlich, dass einem Viertel der Bevölkerung der Unterricht zu teuer sei. Deshalb würde auch mit einem Neu- oder Wiedereinstieg ins aktive Musizieren gar nicht erst begonnen. Demnach würde eine geplante Besteuerung der privaten Bildungseinrichtungen vielerorts das Aus für den privaten Musikschulunterricht bedeuten.

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