Kultureinrichtungen wie die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf, die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten, aber auch die kulturellen Dachverbände erhalten in diesem Jahr zusätzliche Fördergelder vom Land. Kulturministerin Karin Prien freute sich über diese Entscheidung des schleswig-holsteinischen Landtages. "Die vergangenen Monate haben uns schmerzlich gezeigt, wie sehr wir einen Besuch in unseren Museen, in den Theatern und Kinos vermissen. Wie gerne wir wieder gemeinsam Kultur genießen möchten. Auch die Kunst- und Kulturschaffenden warten darauf, wieder arbeiten zu können. In dieser Phase setzen wir bewusst ein Zeichen für die Kultur und stellen zusätzliche 3,9 Millionen Euro im Haushalt des Kulturministeriums für institutionelle Zuschüsse, Projekte und Investitionen zur Verfügung“, betonte sie heute (16. März) in Kiel.
Strukturelle Hilfen für Kultureinrichtungen
Kulturministerin Karin Prien: "Unsere Aufgabe ist es, die wesentlichen Kulturträger auch strukturell zu unterstützen. Dazu zählen Gelder für die Sanierung von Gebäuden ebenso wie die Beteiligung an Tariferhöhungen für das Personal zum Beispiel in der vom Land geförderten kulturellen Infrastruktur.“ Für 2021 bedeute dies einen Aufwuchs von zum Beispiel rund 230.000 Euro bei den Personalkosten im Musikschul- und Erwachsenenbildungsbereich von Volkshochschulen und Bildungsstätten. Neu aufgenommen wurde eine institutionelle Förderung in Höhe von 80.000 Euro für den Landeskulturverband für die Aufgaben Vernetzung, Information und Fortbildung in der Kulturszene.
Beispielhaft nannte Prien auch die Verbesserungen bei den öffentlich-rechtlichen Stiftungen Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf (SHLM) sowie Schloss Eutin. Mit Hilfe der gestiegenen Mittel des Landes würden dort zusätzliche Geldquellen beim Bund oder der EU erschlossen. Gottorf erhalte eine Million Euro zusätzlich für bauliche Investitionen, die aktuell für Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten im Kloster Cismar, im Freilichtmuseum Molfsee und in Gottorf realisiert werden. Die Landeszuwendung für Investitionen an die SHLM steigt damit von jährlich 1,5 Millionen Euro auf 2,5 Millionen Euro bis 2025.
Die Stiftung Schloss Eutin erhält 137.500 Euro mehr für die Bauunterhaltung. Insgesamt stehen für die erforderliche Gesamtsanierung von Schloss und Schlossgarten sechs Millionen Euro zur Verfügung, davon je drei Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln. Auch die institutionelle Förderung erhöht sich um rund 50.000 Euro auf jährlich 716.700 Euro.
Als wichtige Anlaufstellen in den ländlichen Räumen werden die sieben Kulturknotenpunkte besser ausgestattet. Sie sind Netzwerkstellen für alle Kulturakteure und erhalten ab 2021 nun 40.000 Euro pro Knotenpunkt; das Land verdoppelt damit seine Förderung. Auch soziokulturelle Einrichtungen erhalten über ein neues Investitionsprogramm in diesem Jahr zusätzliche Mittel – es stehen insgesamt 385.000 Euro für bauliche Modernisierungen und Erweiterungen für die mehr als 30 soziokulturellen Zentren zur Verfügung. Weitere zusätzliche 50.000 Euro Projektmittel werden für die Strukturentwicklung in der Soziokultur bereitgestellt. Damit erhöht sich der Ansatz auf nunmehr 110.000 Euro jährlich; die Förderung des Dachverbandes beträgt weiterhin 175.000 Euro, einschließlich des Kindertheaters des Monats.
Über ein Plus von 233.000 Euro jährlich kann sich die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (FFHSH) freuen. Damit erhöht Schleswig-Holstein seinen Beitrag für die gemeinsame Fördergesellschaft auf eine Million Euro. Die zusätzlichen Mittel fließen in innovative audiovisuelle Formate aller Genres, aber auch Kinofilme mit regionalem Bezug.
Verlässlicher Partner
Kulturministerin Karin Prien: "Kultur lebt vom Miteinander vieler Partner. Das setzt voraus, dass Zusagen eingehalten werden und Projekte gemeinsam weiterentwickelt werden können“. Als ein Beispiel für diese Verlässlichkeit nannte sie die Förderung der Freien Theater. Mit dem Landesverband der freien Theater ist ein dreistufiger Plan verabredet worden. Nach dem ersten Schritt im vergangenen Jahr folgt jetzt in 2021 ein weiteres Plus von 55.000 auf 552.000 Euro jährlich für die Projekt- und Konzeptionsförderung sowie für die institutionelle Förderung.
Zusätzliche Mittel in Höhe von 60.000 Euro erhält die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten (BGSH) für eine personelle Verstärkung und Professionalisierung der Gedenkstättenarbeit. So können beispielsweise Konzepte für neue Dauerausstellungen entwickelt werden. Die BGSH agiert dabei auf der Grundlage des vom Landtag verabschiedeten Gedenkstättenkonzepts.
Die projektgebundene Leseförderung wird mit zusätzlichen 100.000 Euro auf nunmehr 160.000 Euro erweitert und gestärkt. Verbunden damit sind Projekte der Leseförderung und des sinnerfassenden Lesens sowie Maßnahmen zur Förderung der Lesekultur, wie etwa Vorlesen in Bibliotheken sowie Ferienprogramme.
Kultur sichtbar machen
Kulturministerin Prien: "Kultur muss sichtbar sein – das gilt gerade auch in Zeiten einer Pandemie. Kultur in Schleswig-Holstein wird unter anderem dank der renommierten Festivals sichtbar. Diese Leuchttürme werden wir weiter unterstützen.“ Beispielhaft stünden dafür die Nordischen Filmtage in Lübeck oder das Festival folkBALTICA. Die Nordischen Filmtage Lübeck erhalten als einziges nationales Filmfest für den nordischen und baltischen Film zusätzliche 30.000 Euro, die Landesförderung steigt damit auf jährlich 100.000 Euro. Das Festival folkBALTICA versammelt nationale und internationale Folkmusik in einer grenzüberschreitenden Region. Das Festival wird ebenfalls mit zusätzlichen 30.000 Euro gefördert – der Landeszuschuss wächst damit auf 100.000 Euro jährlich.
Weitere Kulturförderung
Darüber hinaus hat das Land auch die Sanierung der Kunsthalle zu Kiel beschlossen, die insbesondere eine Erneuerung elektronischer und technischer Anlagen benötigt. Dafür werden in den kommenden Jahren bis 2025 rund 30 Millionen Euro zusätzlich aus dem Impuls-Programm bereitgestellt.
Für die Ertüchtigung und Zukunftssicherung politischer Bildungseinrichtungen wurde ein mit zwei Millionen Euro ausgestattetes Förderprogramm beschlossen.
Außerdem beteiligt sich das Land in 2021 einmalig an Konservierungsmaßnahmen der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau mit rund einer Million Euro, nachdem es in den Jahren 2011 bis 2015 im gemeinsamen Bund-Länder-Verbund schon einmal eine Million Euro zur Verfügung gestellt hatte.