Mit Hochdruck arbeitet die Stadtverwaltung Bonn derzeit an der Analyse der aktuellen Situation bei der Sanierung der Beethovenhalle. In den letzten Wochen hatte sich abgezeichnet, dass die Kündigung von Ausbau-Firmen starke Auswirkungen sowohl auf den Zeit- als auch auf Kostenplan haben werden.

"Noch können wir nicht genau sagen, was dies bedeutet“, so Stadtdirektor Wolfgang Fuchs, der das Projekt leitet. "wir ermitteln derzeit alle Fakten und sind mit allen Am Projekt Beteiligten im Gespräch.“ Es sei vorgesehen gewesen, den Projektbeirat am 2. April zu informieren. Die nun beantragte Sondersitzung des Rates am 18. März gäbe Gelegenheit, die Lage umfassend darzustellen.

Die Verwaltung weist allerdings auch darauf hin, dass sie sich im Augenblick auf dem schmalen Grat zwischen nichtöffentlichen Vertragsangelegenheiten und dem Bedürfnis der Politik und der Öffentlichkeit nach Informationen bewege. Dies sei sorgfältig abzuwägen, denn schon jetzt habe sich durch die Veröffentlichung vertraulicher Unterlagen die rechtliche Lage der Verwaltung gegenüber Auftragnehmern am Projekt Beethovenhalle deutlich verschlechtert.

Kurz vor dem Jahreswechsel ist es zu Kündigungserklärungen von Auftragnehmern von Ausbaugewerken gekommen. Aus Sicht der Bundesstadt Bonn sprachen gute Gründe gegen die Berechtigung der Kündigung: Das mit der Ausführung der Gewerke beauftragte Unternehmen begründete die Kündigungen mit einer vollständigen Unterbrechung ihrer Vertragsleistungen in den der Kündigung vorausgehenden drei Monaten. Nach den Feststellungen der Bundesstadt Bonn lag eine vollständige Unterbrechung jedoch nicht vor. Da der Auftragnehmer trotzdem, auch nach weiteren Gesprächen, nicht umgestimmt werden konnte und auf seinen Kündigungen beharrte sowie weitere Ausführungsleistungen auf Grundlage der geschlossenen Verträge ablehnte, wurden die Vertragsverhältnisse beendet.

Daraus ergeben sich zwei Auswirkungen:

Eine zeitliche, die mit zwei Jahren gegenüber der derzeitigen Planung angesetzt wird, womit vom Jahr 2022 ausgegangen werden muss. Allein die Notwendigkeit, ganze Gewerke neu ausschreiben zu müssen, führt zu Zeitverzögerungen von etlichen Monaten. 

Durch die Kündigungen von Bauverträgen der Technischen Ausrüstung (TGA) ist eine erneute Ausschreibung dieser Bauleistungen notwendig. Die hiermit einhergehenden terminlichen Verschiebungen der Projektarbeit lassen eine Fertigstellung der Bauleitungen der TGA-Gewerke nicht vor 2022 erwarten. Weitere Folge ist, dass sich nahezu alle Vergabeeinheiten des Innenausbaus verzögern.

Diese Terminauswirkungen basieren auf einer vorläufigen Einschätzung der Projektsteuerung und werden durch die erwartete, fortgeschriebene Terminplanung des Objektplaners und des Fachplaners TGA ersetzt.

Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit noch nicht abzusehen. Grundsätzlich ist von einer jährlichen Steigerung der Baukosten von durchschnittlich 6,5 Prozent auszugehen, was sich bei drei Jahren Bauverzögerung allein auf rund 20 Prozent summiert. Hinzu kommen beispielsweisebaubetriebliche Forderungen beauftragter Firmen für z.B. Annahmeverzug wegen fehlender oder unvollständiger Vorleistungen (Planung und bauliche Vorleistungen) oder Mehrkosten infolge Materialpreissteigerungen sowie gestiegene Personalkosten infolge der Verschiebung der Ausführungszeiten. Weiterhin ist mit zusätzlichen Honorarforderungen der Planer und Berater für Leistungswiederholungen infolge Kündigungen der Baufirmen zu rechnen, um nur einige zu nennen. Hinzu kommen Mehrkosten in Folge preislich erhöhter Angebote von Firmen nach Neuausschreibung von Bauleistungen. Kündigungen und Neuausschreibungen könnten weiterhin dazu führen, dass bisher erbrachte Leistungen nicht weiter verwendet und abgeschrieben werden müssten, was aber erst zu einem späteren Zeitpunkt beurteilt werden kann.

Hartnäckig hält sich das Gerücht, die Probleme des Untergrunds hätten bekannt sein müssen, spätestens durch die Bauarbeiten von 1996. Die Stadt stellt dazu noch einmal klar: Alle bei der Stadtverwaltung vorliegenden Bestandsunterlagen und die Historie der Halle wurden 2013/14 gescannt, digitalisiert, sortiert und in einem städtischen Projektraum allen Projektbeteiligten zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung musste immer davon ausgehen, dass der Objektplaner und vor allem der Tragwerksplaner alle aus den seinerzeit übergebenen Unterlagen resultierenden Erkenntnisse im Rahmen seiner Planung berücksichtigt hat. Die Bodenuntersuchungen von 1996 betrafen ausschließlich den Bereich des Südtraktes, der damals angebaut wurde, nicht aber den Boden des Studios.

Die auch immer wieder aufgeworfene Fragestellung, ob die Probleme vorhersehbar gewesen sein würden, kann nicht nur mit ja oder nein beantwortet werden. Aus den vorhandenen und an den Planer übergebenen Unterlagen geht hervor, dass bei der Beethovenhalle ein schwieriger Baugrund vorgefunden werden würde. Die Probleme, wie sie sich im bisherigen Bauprozess herausgestellt haben, waren hinsichtlich ihrer Tragweite und Komplexität -allein aufgrund der Unterlagen- allerdings nicht vorhersehbar. Dies hat auch seine Ursache darin, dass im Zuge der Errichtung der Beethovenhalle in den 50er Jahren, aber auch im Zuge der Ergänzung in den 90er Jahren in erheblichem Umfang von der damals geplanten und dokumentierten Gründungsplanung abgewichen wurde, ohne diese Abweichungen in den Planunterlagen zu dokumentieren.

Die Verwaltung ist  mit allen am Projekt Beteiligten in engem Austausch. Ein wichtiges Datum in diesem Zusammenhang  ist der 15. März 2019, bis zu dem die Stadt vom Architektenbüro einen überarbeiteten Zeitplan erwartet, auf dessen Basis weitere Entscheidungen getroffen werden können.

Aktuell stellt die Stadt zusammen, welche Pläne bisher geliefert, welche Aufträge erteilt worden sind und ob es Bereiche gibt, die in reduzierter Form realisiert werden könnten (z. B. Kücheneinrichtung).

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