Fast zwei Milliarden Euro jährlich und damit rund 130 Millionen Euro mehr pro Jahr stehen im Freistaat Sachsen für die Entwicklung der Hochschulen, der Forschung und der Förderung von Kunst und Kultur zur Verfügung. Dies schreibt der gestern vom Sächsischen Landtag beschlossene Doppelhaushalt für die Jahre 2017/2018 fest. Mit den vom Landtag zusätzlich zum Regierungsentwurf eingebrachten Änderungen steigen die Ausgaben um ca. 7 Prozent gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr 2016.
Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange lobt: "Für die Bereiche Wissenschaft, Forschung und Kunst steht nun ein Rekordetat in den nächsten zwei Jahren zur Verfügung. Dieser bietet nicht nur eine sehr gute finanzielle Grundlage, sondern schafft auch neue Gestaltungsspielräume. Die Hochschulen können erstmals seit 1990 ohne Stellenabbau planen und sich weiter entsprechend ihrer Stärken profilieren. Wir bauen die Forschungslandschaft im Freistaat weiter aus. Zudem bietet der gestiegene Kunstetat neue Möglichkeiten der Grundfinanzierung und der Projektförderung. Es freut mich, dass wir jetzt in der Lage sind, in allen drei Bereichen gezielt neue Entwicklungsimpulse zu setzen. Sachsen ist ein Bundesland mit hervorragenden Hochschulen, weltweit anerkannten Forschern und einer starken Kulturlandschaft. Mit diesem Etat ruhen wir uns nicht auf unseren Stärken aus, sondern entwickeln diese weiter.“ Ministerin Stange ergänzt: "Ich danke auch den Abgeordneten des Sächsischen Landtags, die mit der Verabschiedung des Haushalts Kontinuität, Verlässlichkeit und Entwicklung ermöglichen.“
Für die Unterstützung der allgemeinen Kunst und Kultur sind für 2017 rund 213 Millionen Euro und für 2018 rund 216 Millionen Euro veranschlagt. Dies sind zwölf bzw. 14 Millionen Euro mehr als noch in diesem Jahr. Damit können wichtige Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt werden. Dazu zählen Maßnahmen zur Stärkung der kulturellen Kinder- und Jugendbildung. Im Förderprogramm zur Stärkung der Kulturellen Bildung werden für Mobilitätsprojekte im ländlichen Raum 300.000 Euro zur Verfügung stehen. Der Landesverband der Musikschulen sowie die Musikschulen selbst erhalten zur Unterstützung ihrer Arbeit insgesamt 425.000 Euro jährlich zusätzlich. Für den Ankauf von Musikinstrumenten werden erstmals Mittel in Höhe von 300.000 Euro zur Verfügung stehen. Für den Bereich der allgemeinen Kunst- und Kulturförderung konnte 2017 gegenüber 2016 ein Aufwuchs erzielt werden, der den für die sächsische Kulturlandschaft unverzichtbaren Vereinen und Verbänden auch künftig eine professionelle Arbeit ermöglicht. Zudem wird es - angestoßen durch die Regierungsfraktionen - erstmalig ab 2017 eine Gastspielförderung durch die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen geben. Einer der Schwerpunkte ist weiterhin die Förderung der Kulturräume. Noch einmal werden die Zuschüsse nach dem Kulturraumgesetz erhöht, dieses Mal um jährlich 3 Millionen Euro, so dass in 2017 und 2018 jeweils 94,7 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Außerdem erhalten die Kulturräume erneut investive Verstärkungsmittel in Höhe von 3 Millionen Euro pro Jahr. Auf sehr solidem Niveau können die Finanzierung der Staatsbetriebe Sächsische Staatstheater und Staatliche Kunstsammlungen fortgesetzt werden. Dies trifft auch auf die Deutsche Zentralbücherei für Blinde in Leipzig (DZB) zu. Für die Umsetzung des erst vor einer Woche unterzeichneten Schenkungsvertrags des Archivs der Avantgarden des 20. Jahrhunderts trifft der Doppelhaushalt finanzielle und personelle Vorsorge.
Ministerin Stange erklärt: "Nachdem bereits seit 2015 pro Jahr fünf Millionen Euro zusätzlich vom Land in die Kulturraumfinanzierung fließen, stehen nun weitere drei Millionen Euro und noch einmal drei Millionen Euro für Investitionen in die kulturelle Infrastruktur der Kommunen pro Jahr zur Verfügung. Hinzu kommen zusätzliche Mittel für kulturelle Mobilität, Musikinstrumentenkäufe sowie die Förderung von Gastspielen. All das gibt den Kulturräumen einen größeren finanziellen Spielraum. Der Freistaat Sachsen wird damit aller Voraussicht nach eines der Flächenländer mit den höchsten Pro-Kopf-Ausgaben für Kultur aller Flächenländer bundesweit bleiben. Die Förderung der Kultur in Sachsen ist aber nicht nur mir als Kulturministerin ein wichtiges Anliegen. Ich würde es begrüßen, wenn für jeden Euro, den das Land mehr zur Verfügung stellt, auch in den Kulturräumen ein Euro zusätzlich in die Kulturkasse kommt.“