Kulturschaffende in Sachsen-Anhalt können Anträge für das Stipendienprogramm "Kultur ans Netz“ bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) stellen. Mit dem Programm gewährt ihnen das Land für das Erstellen einer künstlerischen Leistung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro monatlich, für die Dauer von bis zu drei Monaten.
Seit dem 20. Juli 2020 können Kulturschaffende in Sachsen-Anhalt Anträge für das Stipendienprogramm "Kultur ans Netz“ bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) stellen. Mit dem Programm gewährt das Land Kulturschaffenden für das Erstellen einer künstlerischen Leistung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro monatlich, für die Dauer von bis zu drei Monaten.
"Die Corona-Krise darf nicht zu einer dauerhaften Krise in der Kultur führen. Mit der Soforthilfe haben wir schnell reagiert, um die finanziellen Einbußen der Kulturschaffenden im Land aufzufangen, nun bieten wir der Kulturszene stabile finanzielle Rahmenbedingungen. ‚Kultur ans Netz‘ soll neue Impulse für Kulturaktivitäten in Sachsen-Anhalt setzen. Wir entlasten freischaffende Künstlerinnen und Künstler und ermöglichen es ihnen, sich wieder auf ihren künstlerischen Schaffensprozess zu konzentrieren“, so Staats- und Kulturminister Rainer Robra.
Die Anträge können bis zum 31. August 2020 per Onlineverfahren bei der IB gestellt werden. "Ich danke der Investitionsbank, dass es in Rekordzeit gelungen ist, in enger Abstimmung mit der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur das Programm umzusetzen“, so Robra weiter.
Dazu Marc Melzer, Geschäftsleiter der Investitionsbank Sachsen-Anhalt: "Kultur ist ein wertvolles und unverzichtbares Gut, dass die Städte und Gemeinden belebt. Förderung hat jetzt die Möglichkeit, genau dort anzusetzen. Wir freuen uns im Auftrag der Staatskanzlei und des Ministeriums für Kultur die Kulturschaffenden durch finanzielle Hilfen unterstützen zu können.“
Das 6 Mio. Euro umfassende Stipendienprogramm "Kultur ans Netz“ richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die hauptberuflich in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermedialen Kunstformen tätig sind. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen von freiberuflich tätigen Kulturschaffenden, die im Zuge der Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ihren künstlerischen Tätigkeiten nicht nachgehen konnten. Zuwendungsvoraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt sowie eine Mitgliedschaft in der Künstler- und Sozialkasse (KSK). Sollte keine Mitgliedschaft in der KSK bestehen, so ist alternativ ein Nachweis einer freiberuflichen künstlerischen Tätigkeit in Sachsen-Anhalt durch geeignete Unterlagen zu erbringen. Zu den einzureichenden Unterlagen zählt u.a. ein Kurzkonzept, aus dem das künstlerische Vorhaben hervorgeht. Eine Auswahl der künstlerischen Arbeit, die im Rahmen des Stipendienprogramms entsteht, wird gegen Ende des Jahres auf der Website der Landesregierung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Weitere Informationen zu der Online-Antragsstellung können der Website der Investitionsbank Sachsen-Anhalt: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/kreativ-sein/kultur-ans-netz entnommen werden.