Das Land Sachsen-Anhalt hat das Stipendienprogramm "Kultur ans Netz“ ins Leben gerufen. Anträge können ab dem 20. Juli 2020 auf elektronischem Wege bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden.
"Die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben den Kulturbereich in empfindlichem Maße getroffen. Daher wollen wir mit dem Programm ‚Kultur ans Netz‘ die Kultur in Sachsen-Anhalt stärken. Wir entlasten freischaffende Künstlerinnen und Künstler und ermöglichen es ihnen, sich wieder auf ihren künstlerischen Schaffensprozess zu konzentrieren “, so Staats- und Kulturminister Rainer Robra. "‚Kultur ans Netz‘ soll neue Impulse für Kulturaktivitäten in Sachsen-Anhalt setzen.“
Mit dem 6 Mio. Euro umfassenden Programm werden Projekte und Maßnahmen von freiberuflich tätigen Kulturschaffenden gefördert, die im Zuge der Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ihren künstlerischen Tätigkeiten nicht nachgehen konnten. "Kultur ans Netz“ richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die hauptberuflich in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermedialen Kunstformen tätig sind. Für eine künstlerische Leistung gewährt das Land einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro monatlich, für die Dauer von bis zu drei Monaten. Zuwendungsvoraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt sowie eine Mitgliedschaft in der Künstler- und Sozialkasse (KSK). Sollte keine Mitgliedschaft in der KSK bestehen, so ist alternativ ein Nachweis einer freiberuflichen künstlerischen Tätigkeit in Sachsen-Anhalt durch geeignete Unterlagen zu erbringen. Zu den einzureichenden Unterlagen zählt u.a. ein Kurzkonzept, aus dem das künstlerische Vorhaben hervorgeht.
Nach Abschluss des Arbeitsstipendiums muss ein Sachbericht eingereicht werden, der eine digitale Dokumentation enthält. Eine Auswahl soll Ende des Jahres auf den Websites der Landesregierung präsentiert werden.