Die von Ministerpräsident Steinbrück ausgelöste Debatte um das Einfrieren der Rundfunkgebühren focusiert im Bereich der Rundfunkklangkörper zu wenig auf die Folgen einer Festschreibung der Rundfunkgebühren für die Kulturlandschaft. Der Verzicht auf die Gebührenerhöhung würde unweigerlich zu Verwerfungen im kulturellen Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten führen.

Die beiden Sprecher für die Sektion Musik im Deutschen Kulturrat, Christian Höppner und Jens Michow, fordern den uneingeschränkten Erhalt der Rundfunkklangkörper als eine unverzichtbare Säule des Musiklebens.

Christian Höppner, zugleich Vizepräsident des Deutschen Musikrates: „In der Kosten-Nutzenanalyse gehören die Rundfunkklangkörper eindeutig zu den Gewinnern. Es ist absurd, gerade diese Kulturträger als Beispiel einer ineffizienten Kostenstruktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorzuführen. Der niedrige Kostenanteil von 2,5% am gesamten Gebührenaufkommen relativiert die Diskussion um die vermeintlichen Kostentreiber. Es geht nicht an, dass bei der alltäglichen Debatte um die Verteilung von Ressourcen die Axt bei einem der bedeutendsten Kulturträger angesetzt wird. Im Übrigen sind das Streben nach internationaler Reputation und die kulturelle Versorgung des Sendegebietes kein Gegensatz, sondern in ihrer Wechselwirkung ein selbstverständlicher Mosaikstein künstlerischer Attraktivität.“

Jens Michow, zugleich Vizepräsident des Deutschen Musikrates: „Der Verzicht auf eine Gebührenanhebung würde auch die Frage aufwerfen, wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihrem Bildungs- und Kulturauftrag nachkommen wollen. Nachdem die privaten Anbieter diese Aufgabe nur sehr unvollkommen wahrnehmen, darf es nicht zu einer weiteren Aushöhlung der kulturellen Grundversorgung kommen. Wir fordern deshalb, die geplante Anhebung der Rundfunkgebühren durchzuführen.“

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