Das Kulturministerium unterstützt die Musik- und Kunstschulen im Land Brandenburg in diesem Jahr mit insgesamt rund 5,13 Millionen Euro. Weitere 2,32 Millionen Euro stehen für Kooperationsprojekte der Musik- und Kunstschulen sowie die Arbeit des Verbandes der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V. (VdMK) bereit. Insgesamt gibt es 35 staatlich anerkannte Einrichtungen im Land. Neu anerkannt wurde im vergangenen Jahr die Freie Musik- und Kulturakademie Wildau (Landkreis Dahme-Spreewald). Die Kunstschule Creatives Zentrum ‘Haus am Anger‘ der Stadt Falkensee wurde 2021 erneut anerkannt. Die Anerkennung ist an die Einhaltung von Qualitätsstandards gekoppelt und wird jeweils für fünf Jahre erteilt. Sie ist die Voraussetzung für eine Förderung durch das Land.

Kulturministerin Manja Schüle:

„Unsere Musik- und Kunstschulen sind herausragende musikalisch-künstlerische Kompetenzzentren: Mehr als 32.000 Kinder und Jugendliche lernen an einer der 35 Schulen ein Instrument, singen, tanzen, spielen Theater, führen Musicals auf oder beschäftigen sich mit Bildender oder Angewandter Kunst. Die Schulen führen Kinder und Jugendliche an Musik und Kunst heran, legen großartige öffentliche Auftritte hin und fördern die Profis von morgen. Damit gehören sie zu den wichtigsten Akteuren der Kulturellen Bildung im Land. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie essenziell Kultur und kulturelle Betätigung für uns sind. Deswegen ist es auch so wichtig, dass die Musik- und Kunstschulen – trotz aller Corona-bedingten Einschränkungen – weiterarbeiten können.“

Die Anerkennungen der Musik- und Kunstschulen erfolgen auf der Grundlage des Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetzes und gelten bei den meisten Musikschulen bis Ende 2024. Für die Anerkennung müssen sie unter anderem einen kontinuierlichen und pädagogisch planmäßigen Unterricht nachweisen. Verpflichtend ist auch der Nachweis spezieller Talentförderung. Das Gesetz stellt außerdem hohe Anforderungen an die Qualifikation der jeweiligen Schulleitung sowie die Qualifikation der Lehrkräfte. Zusätzlich zur Förderung der Einrichtungen unterstützt das Kulturministerium unter anderem auch die Fortbildung von Lehrkräften, Fachtagungen zu spezifischen pädagogischen Themenstellungen und derzeitig einen Zertifikatsstudiengang zur Weiterbildung von Lehrkräften im Bereich der elementaren Musikpädagogik. Zur Durchführung dieser Qualifizierungsmaßnahmen stellt das Kulturministerium dem VdMK in diesem Jahr rund 47.000 Euro zur Verfügung. An den öffentlich geförderten Musikschulen unterrichten derzeit rund 1.600 Lehrkräfte knapp 30.000 Schüler*innen. An den öffentlich geförderten Kunstschulen arbeiten rund 90 Lehrkräfte mit knapp 2.000 Schüler*innen.

Der VDMK wurde am 26. Oktober 1990 zunächst von Vertreter*innen der kommunalen Musikschulen gegründet. Im Jahr 2012 kamen die Kunstschulen dazu. Der Verband vertritt die Interessen von insgesamt 39 Musik- und Kunstschulen im Land, berät politische Entscheidungsträger und entwickelt gemeinsame Qualitätsstandards für die kulturelle Bildung. Vorsitzende des Verbandes ist Gerrit Große. Zu den Aufgaben des VdMK gehören auch zahlreiche weitere Fördermaßnahmen wie der Nachwuchswettbewerb ‘Jugend musiziert‘ auf Regional- und Landesebene, die Trägerschaft für Landesensembles wie die Junge Philharmonie Brandenburg sowie die landesweite konzeptionell-inhaltliche Steuerung von Kooperationsprojekten der Musik- und Kunstschulen wie das landesweite Projekt ‘Instrumentalspiel für Menschen mit Behinderungen‘ im Rahmen des Landesprogramms ‘Musische Bildung für alle‘. Das Land unterstützt die Arbeit des Verbandes in diesem Jahr mit rund 990.000 Euro. Für Kooperationsprojekte der Musik- und Kunstschulen mit Grund- und Förderschulen, Kitas und Behinderteneinrichtungen werden weitere rund 1,33 Millionen Euro bereitgestellt. Einzelne staatlich anerkannte Musikschulen sind im Bundesverband freier Musikschulen organisiert.

Weitere Informationen: 
www.vdmk-brandenburg.de
www.freie-musikschulen.de