In der jüngsten Runde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin wurden weitere Öffnungsschritte vereinbart. Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat heute eine entsprechende Umsetzung auf den Weg gebracht. So können in Rheinland-Pfalz Buchläden, Museen, Galerien und Gedenkstätten ab kommenden Montag, 8. März, wieder öffnen. Auch die Möglichkeiten des außerschulischen Kunst- und Musikunterrichts werden erweitert und das Proben in der Laienkultur wieder ermöglicht. Perspektivisch können bei einem weiteren guten Verlauf der Pandemie Theater, Konzert- und Opernhäuser, ihren Spielbetrieb frühestens ab dem 22 März erneut aufnehmen.

"Wir vermissen schon lange Kultur live zu erleben. Wichtig ist jetzt, dass die Kultur für die Öffnung der Einrichtungen und der erneuten Durchführung von Kulturveranstaltungen eine Perspektive erhält. Am kommenden Montag können wir mit den Museen, Galerien und Gedenkstätten einen nächsten Schritt gehen“, so Kulturminister Konrad Wolf. "Wir geben auch der kulturellen Bildung mehr Möglichkeiten, ihre wichtige Arbeit mit Kinder und Jugendlichen fortzusetzen. Die Laienmusik erhält erste, vorsichtige Möglichkeiten.“

So hat der rheinland-pfälzische Ministerrat beschlossen, neben den Musikschulen, die bereits seit diesem Montag ihre Arbeit wiederaufnehmen durften, auch den Einzelunterricht an Kunstschulen wieder zu ermöglichen. Tätigkeiten, die zu verstärktem Aerosolausstoß führen, wie Gesangsunterricht oder Unterricht für Blasinstrumente, müssen im Freien stattfinden. Gruppenunterricht von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre mit einer Lehrerin oder einem Lehrer im Freien wird ebenfalls wieder zulässig.

Der Probenbetrieb in der Laienkultur kann ebenfalls unter Anwendung des Hygienekonzepts Musik erneut beginnen. Im Rahmen der aktuellen Kontaktbeschränkungen – zwei Haushalte mit bis zu fünf Personen über 14 Jahren – können im Freien wieder Proben durchgeführt werden. Auch ist der ist der Probenbetrieb für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Person über 14 Jahre im Freien zulässig.

Buchhandlungen, Museen, Ausstellungen, Galerien und Gedenkstätten können ab Montag ihre Türen für den Publikumsverkehr wieder öffnen. Die zugelassene Besucherzahl muss mit der kommunalen Genehmigungsbehörde abgestimmt werden. Zur Steuerung des Zutritts gilt eine Vorausbuchungspflicht. Kontakterfassung und das Tragen von medizinischen Masken ist vorgeschrieben.

"Wir haben uns mit der Kulturministerkonferenz für einen Stufenplan eingesetzt. Auch die Ministerpräsidentin hat sich für weitere Öffnungsschritte stark gemacht. Es ist gut, dass diese sich nun in den Beschlüssen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin wiederfinden“, so Wolf weiter. "Das Zeichen an die Kulturschaffenden ist klar: Auch wenn die Schritte angesichts der Pandemie vorsichtig sind, die Kultur wird von Anfang an mit ihren Bedürfnissen berücksichtigt und an die Öffnung von anderen wichtigen gesellschaftlichen Bereichen gekoppelt.“

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