Die Kultusministerkonferenz ist auf dem Weg, ihr am 02. Dezember 2004 beschlossenes Reformkonzept umzusetzen und wird der Ministerpräsidentenkonferenz dazu einen Bericht vorlegen. Die darin dokumentierten Maßnahmen unterstützen die bereits eingeleitete Umsteuerung des Bildungswesens für eine nachhaltige Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in den Bereichen Schule, Lehrerbildung und Hochschule. Die Kultusministerkonferenz gewährleistet damit die Vergleichbarkeit und Anerkennung von Qualifikationen und sichert die Mobilität, sie leistet wichtige Koordinierungsfunktionen im kulturellen Bereich und vertritt die bildungspolitischen Interessen der Länder im nationalen und internationalen Kontext.
Beschleunigung der Arbeitsweise
Zur Beschleunigung ihrer Arbeits- und Entscheidungsverfahren hat die Kultusministerkonferenz eine Organisationsreform beschlossen. Sie hat 55 Prozent ihrer bestehenden Gremien aufgelöst, einige Ausschüsse und Arbeitsgruppen durch ein Berichterstattersystem ersetzt sowie Zuständigkeiten und Arbeitsabläufe neu geordnet und gestrafft.
Neuer Abstimmungsmodus
Die Kultusministerkonferenz gestaltet ihren Abstimmungsmodus zukünftig flexibler. Einstimmigkeit ist auch weiterhin für Beschlüsse notwendig, die der Herstellung der notwendigen Einheitlichkeit und Mobilität im Bildungswesen dienen und die sich auf die Landeshaushalte oder auf gemeinsame Einrichtungen auswirken. Andere Entscheidungen werden mit einer Mehrheit von 13 Stimmen getroffen, Verfahrensbeschlüsse mit einfacher Mehrheit.
Notwendige Einsparmaßnahmen
Seit dem Haushaltsjahr 1996 sind im Sekretariat der Kultusministerkonferenz insgesamt 21 Stellen (10 Prozent) eingespart worden. Auf der Grundlage des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 15. Dezember 2004, die einen Stellenabbau von bis zu 20 Prozent gefordert hatten, wird nun eine weitere Absenkung des länderfinanzierten Stellenbestandes um ca. 30 Stellen vorgeschlagen. Dies entspricht etwa 15 Prozent der Stellen.
Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Prof. Dr. Johanna Wanka, erklärte zur Umsetzung des Reformkonzeptes: „Die Kultusministerkonferenz hat die Modernisierung ihrer Arbeitsverfahren in kurzer Zeit beschlossen und umgesetzt. Damit werden die Länder den bereits eingeschlagenen Prozess der Qualitätsentwicklung in Schule und Hochschule noch wirkungsvoller vorantreiben können. Das Reformkonzept bietet eine gute Grundlage für die künftige bildungspolitische Koordinierung in gesamtstaatlicher Verantwortung.“
Absätze
Quelle
http://www.kmk.org