Mit dem Programm "Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“ fördert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur die Entwicklung und Weiterentwicklung von Kulturorten in ländlichen Regionen. In der laufenden ersten Programmphase werden bereits 17 Projekte bei der Entwicklung von Konzepten für Dritte Orte unterstützt. Für den Förderzeitraum 2021-2023 ist ab sofort die zweite, mit rund 13 Millionen Euro dotierte Programmphase ausgeschrieben, mit der die konkrete Umsetzung von Dritten Orten im ländlichen Raum ermöglicht wird.

"Nordrhein-Westfalen ist ein Land der vielfältigen Regionen. Ziel unserer Kulturpolitik ist es, dieser Vielfalt von urban und ländlich geprägten Räumen Rechnung zu tragen“, sagt Klaus Kaiser, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft. "Das Förderprogramm Dritte Orte ist schon jetzt ein großer Erfolg: Die Konzepte der ersten Programmphase machen sich die Potentiale ganz unterschiedlicher Akteure zu Nutze und zeigen, wofür die Kultur überall im Land und vor allem in den ländlichen Räumen steht: Engagement und Kooperation, Bereitschaft für Veränderung und Ideenreichtum. Schon die bisher geförderten Projekte sorgen für wichtige Impulse in den jeweiligen Regionen. Ich bin gespannt auf weitere Ideen und freue mich, dass die Dritten Orte nun Realität werden.“

Der Begriff des Dritten Ortes beschreibt öffentliche Orte für Begegnung und Austausch in Abgrenzung zum Ersten Ort, dem Zuhause, und dem Zweiten Ort, der Arbeit. Im Rahmen des Förderprogramms des Landes zeichnet sich eine Kultureinrichtung als Dritter Ort durch weitere Merkmale aus – dazu gehören vor allem ein niedrigschwelliger Zugang, eine einladende Atmosphäre, verschiedene Nutzungsmöglichkeiten sowie die Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern. Die Dritten Orte sollen dazu beitragen, den Zugang zu Kunst, Kultur und kultureller Bildung in allen Landesteilen und für alle Bevölkerungsgruppen zu verbessern und als Orte der Begegnung den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Für die nun ausgeschriebene Umsetzungsphase können sich sowohl die bereits in der ersten Phase geförderten Projektträger als auch weitere Projektinitiativen bewerben. Das maximale Fördervolumen pro Projekt beträgt 450.000 Euro für den Zeitraum 2021 bis 2023. Bewerbungsfrist ist der 31. August 2020. Die Auswahl trifft eine Fachjury unter Vorsitz des Parlamentarischen Staatssekretärs Kaiser.

Am 20. April 2020 findet in der Rohrmeisterei in Schwerte eine öffentliche Informationsveranstaltung zur zweiten Programmphase statt.
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Eine Übersicht über die konkreten Vorhaben der 17 in der ersten Programmphase geförderten Projekte finden Sie hier.

Informationen zum Förderprogramm, eine Übersicht zu den geförderten Projekten der ersten Phase sowie die Ausschreibung der zweiten Phase finden Sie zudem unter www.dritteorte.nrw.

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