"Das neue Urheberrecht gilt für jeden, auch Softwareunternehmen müssen sich daran halten", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. "Wer meint, durch juristische Gutachten Absolution bekommen zu können, der wird eines Besseren belehrt werden."

Seit Mitte September ist das novellierte Urheberrechtsgesetz in Kraft. Es unterstützt Kreative und Produzenten in ihren Bemühungen, ihre Werke und Leistungen gegen unkontrolliertes Kopieren zu schützen. So sind insbesondere Herstellung und Vertrieb von Software zum Knacken eines Kopierschutzes verboten. Doch einige Entwickler und Anbieter von sog. "Knacktools" wollten sich damit nicht abfinden. Ein Ulmer Hersteller von Brennsoftware zum Klonen von DVDs ("MovieJack"), die S.A.D. GmbH, bot öffentlichkeitswirksam einen Software-Patch an, der die Umgehung von Kopierschutz ermöglicht. Das Unternehmen berief sich dabei auf ein eigens in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das ihm wunschgemäß die angebliche Legalität des Angebots bescheinigte und ihm als Persilschein dienen sollte. Die Reaktion der in ihren Rechten verletzten Musikunternehmen folgte prompt: Vertreten durch die Münchener Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte erwirkten sie beim Landgericht München eine Unterlassungsverfügung, die dem gesetzwidrigen Treiben ein Ende setzt.

Gerd Gebhardt: "Die Entscheidung zeigt, dass es keine Zweifel an dem geltenden Urheberrecht gibt. Wir werden illegale Angebote zum Kopierschutzknacken auch zukünftig nicht hinnehmen und unsere Rechte durchsetzen, egal gegen wen. Das gilt auch für Softwareunternehmen, die an den Leistungen von Kreativen und Produzenten schmarotzen wollen.
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