Der Deutsche Chorverband hat beim Verwaltungsgericht Köln gegen das Bundesministerium für Bildung und Forschung Klage eingereicht. Hintergrund ist der Streit zwischen Verband und Ministerium um die Vergabe von Fördergeldern für Singprojekte mit bildungsbenachteiligten Kindern. Anfang Juli 2014 waren die Projektgelder vom Bundesministerium mit der Begründung, dass viele der Anträge Mängel hinsichtlich der Förderbedingungen aufweisen würden, gesperrt worden.

Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates: „Singen ist von zentraler Bedeutung für die musikalische Bildung. Der Deutsche Musikrat hat von Anfang an das Projekt ’Kultur macht stark’ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie das große Engagement des Deutschen Chorverbandes für dieses Projekt begrüßt. Umso mehr bedauern wir die aktuelle Auseinandersetzung und appellieren an alle Beteiligten, möglichst rasch zu einer Lösung zu kommen, damit am Ende nicht die Kinder und Jugendlichen die Leittragenden sind, die mit diesem Projekt erreicht werden sollen.“

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