Das Bundesfinanzministerium ließ am Freitag verlauten, dass Mitgliedsbeiträge zu Kultur-Fördervereinen nun doch vollständig steuerabzugsfähig bleiben sollen. Damit setzt der Bundesfinanzminister einen Erlass vom 19. Januar 2006 außer Kraft, nach dem Mitgliedsbeiträge zu Fördervereinen von Kultureinrichtungen ab 1. Januar 2007 nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden können, wenn der Förderverein seinen Mitgliedern geldwerte Vorteile bietet. Der Kulturkreis der deutschen Wirtschaft im BDI hatte sich gegen diese Regelung gestellt. Noch im Dezember soll nun die Aussetzung des Erlasses bekannt gegeben werden. Dazu der Geschäftsführer des Kulturkreises der deutschen Wirtschaft im BDI, Dr. Stephan Frucht:

"Die Ankündigung des Finanzministeriums ist eine Befreiung für viele Tausend Kulturschaffende und Kulturförderer in Deutschland. Kaum ein Theater, Museum oder Orchester kommt heute ohne einen privaten Förderverein aus. Die angestrebte Regelung hätte zu einem massiven Mitgliederschwund und damit zu großen Einbußen seitens der Kultur-Fördervereine und der zugehörigen Institutionen geführt.

Der Druck auf die Regierungsfraktionen, den Kulturinstitutionen diesen Anker zu belassen, hat sich ausgezahlt. Private Förderstrukturen sichern den Kulturinstitutionen eine wesentliche Einnahmequelle, deren Wegfall der Staat niemals kompensieren könnte. Eine Austrittswelle aus Fördervereinen und Freundeskreisen kann nun verhindert werden. Die Ankündigung, die Verfügung des Bundesfinanzministeriums vom 19. Januar 2006 auszusetzen, ist eine gutes Signal für die private Kulturförderung und für das bürgerschaftliche Engagement. Ein Förderverein ohne Steuerbegünstigung wäre selbst ein Förderfall; dieser Spuk ist nun zum Glück vorbei."