Personenkreis

Gefördert werden professionell arbeitende Musikerinnen und Musiker, die ihren beruflichen Mittelpunkt in Berlin haben und durch ihre künstlerischen Leistungen bereits in der Öffentlichkeit hervorgetreten sind.

Zweck der Förderung

Gefördert werden zeitlich begrenzte musikalische Vorhaben sowie Probenphasen zur Einstudierung eines Programms / Repertoires im Rahmen einer Projekt-konzeption. Voraussetzung für die Förderung einer Probenphase ist ein im An-schluss daran durchzuführendes Konzert oder eine Konzertreihe in Berlin.

Antragstellung

Der Antrag muss folgende Unterlagen in ungebundener Form enthalten (vierfach):
- Antragsformular
- Inhaltliche Beschreibung des Vorhabens
- Angaben zum künstlerischen Werdegang der/des Antragsteller/s bzw. des/der beteiligten Ensembles
- Finanzierungsplan unter Berücksichtigung sämtlicher das Projekt betreffenden Ausgaben und Einnahmen einschließlich etwaiger Drittmittel
- CDs, Pressekritiken, Referenzen u.ä. können dem Antrag beigefügt werden (bitte keine Spiralheftungen).
Mit der Durchführung des Vorhabens darf erst nach Erhalt des entsprechenden Zuwendungsbescheides begonnen werden.

Fristen

Die Frist zur Einreichung der Anträge endet am 10. Januar 2007 (es gilt der Poststempel). Über die Bewerbungen berät eine unabhängige Jury.

Mit einer Entscheidung ist Ende Januar/Anfang Februar 2007 zu rechnen.

Bewerbungsunterlagen liegen in der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Brunnenstr. 188 - 190, 10119 Berlin, aus. Weitere Informationen erhalten Sie bei Fr. Razlag, Raum 4 E 8, Tel. 90228-713, mail brigitta.razlag@senwfk.verwalt-berlin.de . Die Unterlagen sind auch unter www.kultur.berlin.de abrufbar.