Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur weist darauf hin, dass sich privatrechtlich organisierte Theater bzw. Theater- und Tanzgruppen bis zum 15. September 2006 (Ausschlussfrist) um Einzelprojektförderung und um Spielstättenförderung für das Jahr 2007 bewerben können.

Im Rahmen der Einzelprojektförderung kann ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Inszenierungsvorhaben, die auch die Wiederaufnahme und Weiterentwicklung bereits bestehender Produktionen umfassen, gewährt werden. Dazu zählen inszenierungsgebundene Sach- und Personalkosten bei der Erarbeitung einer Produktionen (.d.h. die Kosten, die bis zum Tag der Premiere anfallen). Aufführungskosten werden in der Regel nicht bewilligt. Der Antragsteller muss mindestens eine Produktion erarbeitet haben, die bei Publikum und Kritik auf Interesse gestoßen ist.

Im Rahmen der Spielstättenförderung können für Produktions-/und Aufführungsorte

- investive Zuschüsse zu Ausbau, Erhaltung und Ausstattung - sowie-
- Betriebszuschüsse beantragt werden.

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen einer Jury.

Informationen sowie die entsprechenden Antragsformulare sind erhältlich über:

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Stichwort: Projektförderung Theater und Tanzgruppen
Brunnenstr. 188 - 190
10119 Berlin (U-Bhf. Rosenthaler Platz)
Telefon: 90228 - 711, 712, 748