Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, freut sich, den Kulturrechtsexperten und Kulturförderer Prof. Dr. Peter Raue als Vorsitzenden des Fachausschusses Steuern des Deutschen Kulturrates gewonnen zu haben. Prof. Dr. Raue übernimmt diese Funktion ehrenamtlich.

Im Fachausschuss Steuern des Deutschen Kulturrates arbeiten Steuerrechtsexperten aus allen künstlerischen Sparten und Bereichen zusammen. Das Themenspektrum reicht von der beschränkten Steuerpflicht ausländischer Künstlerinnen und Künstler, über Fragen des Erbschaftsteuerrechts bis hin zum Gemeinnützigkeitsrecht.

Der Fachausschuss Steuern trat unter der Leitung von Prof. Dr. Raue gestern in Berlin zusammen und bereitete für den Sprecherrat des Deutschen Kulturrates den steuerrechtlichen Teil der Wahlprüfsteine des Deutschen Kulturrates zu der voraussichtlich im September 2005 stattfindenden Bundestagswahl vor. Weiter skizzierte der Fachausschuss sein Arbeitsprogramm für die zweite Jahreshälfte 2005. Besonderes Augenmerk wird der Fachausschuss Steuern auf die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts richten.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Wir freuen uns, mit Prof. Dr. Raue einen exzellenten Rechtsexperten und profunden Kenner des Kulturbereichs als Vorsitzenden des Fachausschuss Steuern gewonnen zu haben. Die indirekte Kulturförderung und die Stärkung des privaten Engagements nehmen für das kulturelle Leben in Deutschland an Bedeutung zu. Das Steuerrecht bietet die Stellschrauben, um dieses Engagement zu stärken.“

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