Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, zieht zur Halbzeit der Großen Koalition eine positive Bilanz. Mit der Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes, des Urheberrechtsgesetzes sowie des Gemeinnützigkeitsrechts hat die Regierungskoalition wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag abgeschlossen. Ein wichtiger Erfolg ist weiterhin die Ratifizierung der UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt durch Bundestag und Bundesrat.
Der Deutsche Kulturrat begrüßt besonders, dass Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik im kommenden Jahr eine Etatsteigerung von 15% vorgesehen hat. Der Etat steigt damit laut den Planungen um 82,6 Mio. Euro. Der Deutsche Kulturrat begrüßt ebenfalls die vom Kulturstaatsminister Bernd Neumann, MdB geplante Etatsteigerung von 1,3%.
Trotz dieser Erfolge besteht kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen. Die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz steht nach wie vor an. Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ hat sich in ihrem Zwischenbericht einstimmig, d.h. mit den Stimmen aller Fraktionen dafür ausgesprochen. Ein Gesetzesvorschlag der FDP liegt vor und der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hat eine Anhörung durchgeführt. Der SPD-Parteivorstand hat sich im kulturpolitischen Leitantrag für den SPD-Parteitag im Oktober dieses Jahres unmissverständlich zum Staatsziel Kultur bekannt. Der Deutsche Kulturrat hatte sich bereits im April 2006 mit dem Deutschen Sportbund für die Verankerung des Staatsziels Kultur und des Staatsziels Sport in der Formulierung „Der Staat schützt und fördert die Kultur. Sport ist als förderungswürdiger Teil des Lebens zu unterstützen“ ausgesprochen. Jetzt müssen die Abgeordneten des Deutschen Bundestags Farbe bekennen, ob sie das Staatsziel Kultur wirklich wollen oder nicht.
Die Konvention Kulturelle Vielfalt muss nun mit Leben gefüllt und in Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden. In spätestens vier Jahren muss die Bundesregierung gegenüber der UNESCO über die kulturelle Vielfalt in Deutschland Bericht erstatten. Hierfür wird es erforderlich sein, zunächst zu definieren, was kulturelle Vielfalt konkret bedeutet und wie sie erreicht werden kann. Der Deutsche Kulturrat wird sich an dieser Diskussion intensiv beteiligen.
Der Vorsitzende des Deutschen Kulturrates, Prof. Dr. Max Fuchs, sagte: „Die kulturpolitische Halbzeitbilanz der Großen Koalition fällt positiv aus. Besonders erfreulich ist, dass der negative Trend in der Haushaltsentwicklung der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik endlich gebrochen wurde. Für den Rest der Legislaturperiode steht mit der Umsetzung der Konvention Kulturelle Vielfalt aber noch ein großes kulturpolitisches Vorhaben an. Ebenso erwarten wir, dass noch in dieser Legislaturperiode das Staatsziel Kultur im Grundgesetz verankert wird.“
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Quelle
http://www.kulturrat.de