Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juli die Novellierung des Urheberrechts beschlossen. Er nahm den Vorschlag des Vermittlungsausschusses an, Privatkopien nur zuzulassen, "soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird".

Hiermit, so äußerte sich dazu der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft in einer Mitteilung, sei die wichtige Klarstellung erfolgt, dass aus illegalen Musikangeboten, z.B. im Internet, keine legalen Kopien angefertigt werden dürfen. Auf diese Weise werde verhindert, "dass nach dem Vorbild der Geldwäsche aus illegalen Quellen legale Kopien entstehen können".

Das neue Urheberrechtsgesetz sei ein wichtiger Schritt für den Schutz geistigen Eigentums in Deutschland, betonte der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände Gerd Gebhardt, erneut. "Wir erwarten", fügte Gebhardt hinzu, "dass das novellierte Urheberrechtsgesetz nach der Befassung durch den Bundesrat in der kommenden Woche nun umgehend in Kraft tritt".

Der geänderte Gesetzesentwurf zur Regelung des Urheberrechts wird dem Bundesrat am 11. Juli zur Abstimmung vorgelegt.
Quelle: www.musikmarkt.de

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