Gestern beschäftige sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Sitzung mit der Künstlersozialversicherung. In einer öffentlichen Petition, die mehr als 70.000 Mitzeichner gefunden hat, hatte der Deutschen Tonkünstlerverband gefordert, die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich zu verpflichten, im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen - spätestens alle vier Jahre - zu kontrollieren, ob die Unternehmen in Deutschland ihrer Abgabepflicht gegenüber der Künstlersozialkasse nachgekommen. Sollte die Überprüfung nicht stattfinden, so der Petent, drohe eine weitere Steigerung der Abgaben, die von 3,9 Prozent in 2012 auf 5,2 Prozent in diesem Jahr gestiegen ist.

Man werde "zeitnah" einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die Künstlersozialversicherung auf ein "festes Fundament gestellt wird", kündigte Gabriele Lösekrug-Möller (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, am Montag während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses an.

Der Deutsche Kulturrat unterstützt die Forderung aus der Bundesregierung, dass die Prüfung der Künstlersozialabgabepflicht bei den Arbeitgebern alle vier Jahre erfolgen soll. Die zeitliche Anbindung der Künstlersozialabgabeprüfung an die Regelprüfung der Deutschen Rentenversicherung unterstreicht, dass es sich bei der Künstlersozialabgabe um keine beliebige Sonderabgabe handelt, sondern um eine Pflichtversicherung im Rahmen des gesetzlichen Sozialversicherungssystems. Für die Arbeitgeber reduziert sich der Verwaltungsaufwand, wenn keine eigenständige Prüfung der Künstlersozialabgabepflicht erfolgt, sondern diese Prüfung im Rahmen der regulären Sozialversicherungsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung erfolgt. Die Künstlersozialabgabe ist damit ein Prüfungsthema neben vielen anderen. Noch wichtiger aber ist, dass durch die regelmäßige Prüfung mehr Abgabegerechtigkeit erreicht wird. Heute müssen Unternehmen eine höhere Abgabe zahlen, weil andere Unternehmen sich ihrer Verpflichtung entziehen.

Andrea Nahles (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, schrieb in der aktuellen Ausgabe von Politik & Kultur, der Zeitung des Deutschen Kulturrates: "Alle abgabepflichtigen Unternehmen müssen ihren Beitrag leisten. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit – auch und gerade gegenüber den korrekt zahlenden Unternehmen. Zum Jahreswechsel musste der Künstlersozialabgabesatz bereits von 4,1 auf 5,2 Prozent angehoben werden. Für die Unternehmen insbesondere der Kulturwirtschaft bedeutet diese Anhebung eine zusätzliche Kostenbelastung. Ein weiterer deutlicher Anstieg des Abgabesatzes könnte die Akzeptanz für das System der Künstlersozialversicherung gefährden. Das möchte die Bundesregierung verhindern."

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Die große Koalition hat sich die Stabilisierung der Künstlersozialversicherung vorgenommen, das ist gut so. Die Zeit drängt gerade bei dieser Frage. Doch alleine mit einer stärkeren Überprüfung der abgabepflichtigen Unternehmen, das muss die Bundessozialministerin Andrea Nahles wissen, wird das Problem nicht gelöst, da ein immer größerer Anteil der Künstler ohne Verwerter ihre Werke an den Endverbraucher verkaufen. Doch nur sogenannte Verwerter künstlerischer Leistungen können zur Künstlersozialabgabe herangezogen werden. Ohne eine deutliche Erhöhung des Bundeszuschusses zur Künstlersozialversicherung wird deshalb eine dauerhafte Stabilisierung der Künstlersozialversicherung nicht zu erreichen sein."

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