In seiner 28. Sitzung hat der Petitionsausschuss im Landtag Meckelnburg-Vorpommern am 24. Mai 2018 die Eingabe der Philharmonischen Gesellschaft e. V. gemeinsam mit Vertretern des Bildungsministeriums, des Finanzministeriums, der Hansestadt Rostock und des Volkstheaters Rostock sowie mit fünf Vertretern der Philharmonischen Gesellschaft beraten. Der Petitionsausschuss hatte zuvor per Beschluss die Öffentlichkeit zugelassen, sodass die Beratung über den Live-Stream auf der Internetseite des Landtages verfolgt werden konnte.
Vonseiten der Philharmonischen Gesellschaft wurde eingangs noch einmal dargelegt, welche Bedeutung die seit über 100 Jahren bestehende Norddeutsche Philharmonie Rostock in der Tradition der Hanse- und Universitätsstadt hat. Umso wichtiger sei es vor dem Hintergrund der derzeitigen Entwicklung, mit einer Fortschreibung der Zielvereinbarung eine stabile Entwicklung des Orchesters zu sichern.
Das Bildungsministerium wies wiederholt darauf hin, dass sich die Stadt Rostock im Zuge der Diskussionen um die vom Land beschlossene Umstrukturierung der Theater- und Orchesterlandschaft des Landes gegen eine Fusion mit dem Theater Schwerin und für die Eigenständigkeit entschieden habe. Auf dieser Grundlage sei sodann die Zielvereinbarung zwischen dem Land und der Hansestadt Rostock getroffen worden, die u. a. auch den finanziellen Rahmen vorgebe. Gerade dieser Rahmen, so der stellv. Intendant des Volkstheaters Rostock, habe die Stadt gezwungen, eine Umstrukturierung des Volkstheaters vorzunehmen, die auch mit einer Verkleinerung des Orchesters einhergehe. Die fehlenden jährlichen Mittel bezifferte er auf Nachfrage des Ausschusses mit 1,5 bis 2 Mio. Euro; eine Summe, die bei Einnahmen von derzeit 1,9 Mio. Euro im Jahr keinesfalls durch eine Einnahmensteigerung zu kompensieren sei.
Im Laufe der Diskussion machten die Petenten deutlich, dass freie Musikerstellen genauso wenig durch Stipendiaten der Orchesterakademie wie durch Honorarkräfte besetzt werden könnten. Die Orchesterakademie diene der zusätzlichen Ausbildung der Studenten der Hochschule für Musik und Theater Rostock. Diese erhalten beispielsweise mit einem Solo die Gelegenheit, mit einem Orchester aufzutreten. Ein vollwertiges Orchestermitglied könnten sie jedoch nicht ersetzen.
Vonseiten des Petitionsausschusses wurde angesichts der derzeit guten Haushaltslage der Stadt Rostock angeregt, dass das Land im Zuge der für 2019 vorgesehenen Verhandlungen zur Fortsetzung der Zielvereinbarung eine Erhöhung der finanziellen Mittel der Stadt zulasse, ohne von der ab 2020 in Aussicht gestellten Dynamisierung der Landesmittel abzusehen. Hierzu äußerte sich die Landesregierung mit dem Hinweis, den Verhandlungen nicht vorgreifen zu können, nicht.
Der Petitionsausschuss wird sich in einer weiteren Beratung über das weitere Vorgehen verständigen.