Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) begrüßt die Bemühungen des Freistaats Sachsen, den Orchestermitgliedern bei einer Fusion des Landesbühnenorchesters und der Elblandphilharmonie einen Insolvenzschutz anzubieten. „Damit ist unsere Forderung eines Personalüberleitungsvertrages, wie er auch an anderen Standorten praktiziert wurde, jedoch nicht vom Tisch“, sagt Andreas Masopust, stellv. Geschäftsführer der DOV. „Auf Arbeitgeberseite hat sich offenbar die Erkenntnis durchgesetzt, dass bei der Privatisierung der Landesbühnen die bloßen gesetzlichen Regelungen des § 613 a BGB nicht ausreichend sind“, so Masopust weiter.
In einem Gespräch am 21. September 2011 zwischen der DOV und Vertretern des Landes wurde außerdem deutlich, dass Staatsministerin von Schorlemer entgegen Expertenmeinungen nach wie vor nur 72 statt 86 Orchesterplanstellen vorsieht. Zusätzlich solle es einen dauerhaften Gehaltsverzicht für die Radebeuler Musiker geben. Aus Sicht des Freistaates sei eine bessere finanzielle Ausstattung des Orchesters und somit Spielraum bei Planstellen und Eingruppierung nur durch Umwidmung von Kulturraummitteln möglich, hieß es. „Genau dieser skandalöse Vorhaben darf nicht realisiert werden, denn eine vernünftige und zukunftssichernde Finanzierung des neuen Klangkörpers darf auf keinen Fall auf dem Rücken anderer kultureller Institutionen und Initiativen im Freistaat ausgetragen werden“, meint Masopust.
„Deshalb fordern wir die Staatsministerin auf, sich endlich aktiv für die vom Landkreis Meißen und von allen Fachleuten geforderte Finanzierung einer Orchestergröße von 86 Musikern einzusetzen. Damit würden erhebliche Einschnitte im kulturellen Angebot im ländlichen Raum verhindert werden und das zukünftige Orchester könnte durch eine verlässliche und solide Finanzierung eine starke Stellung unter den sächsischen Orchestern erreichen“, so Masopust abschließend.
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Quelle
http://www.dov.org