Morgen wird der Tag der Bibliotheken begangen. Bundesweit machen die Bibliotheken auf ihr umfangreiches Angebot aufmerksam. 8.900 Bibliotheken mit ca. 11.000 Standorten und 123 Millionen Besucher entliehen im Jahr 2005 insgesamt 435 Millionen Medien. Welch eine Leistung!

Gerade Öffentliche Bibliotheken bieten ein niedrigschwelliges Kulturangebot für jedermann. Es finden sich hier Werke der schönen Literatur genauso wie z.B. Ratgeber, Sachbücher, Bastel- und Hobbybücher, Kinder- und Jugendliteratur, Spiele, Videos, Filme, CD’s. Mit ihren Veranstaltungen leisten Bibliotheken einen wesentlichen Beitrag zur Leseförderung. Autorenlesungen in Bibliotheken sind ein wichtiger Teil der Künstlerförderung.

Trotz der großen Bedeutung der Bibliotheken für das kulturelle Leben vor Ort, ist der Bestand von Öffentlichen Bibliotheken gesetzlich nicht abgesichert und daher ist der Unterhalt von öffentlichen Bibliotheken eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hände. In einigen Ländern werden Bibliotheken zwar in der Verfassung (Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt) oder im Weiterbildungsgesetz (Baden-Württemberg) erwähnt oder es gibt eine Bibliotheksverordnung (Bayern), dieses reicht aber nicht aus. Der Unterhalt Öffentlicher Bibliotheken sollte in allen Ländern durch Bibliotheksgesetze abgesichert sein, damit dieses Kulturangebot, das sich tatsächlich an breite Bevölkerungsschichten richtet, dauerhaft gesichert ist.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es fehlt den Bibliotheken an gesellschaftlicher Wertschätzung und an Anerkennung ihrer Leistungen für Bildung und Kultur. Dabei sind die Öffentlichen Bibliotheken die Orte des Lesens, der Lesekultur und der immer wichtiger werdenden Lese- und Sprachförderung. Es ist daher richtig und wichtig, dass sich die Bibliotheken morgen am Tag der Bibliotheken öffentlich präsentieren und ihre Leistung herausstellen. Ebenso wichtig ist es, die für unsere Gesellschaft unverzichtbare Arbeit der Bibliotheken langfristig abzusichern. Die Länder müssen deshalb die Aufgaben und Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken endlich in Bibliotheksgesetzen regeln. Die Finanzierung der Öffentlichen Bibliotheken ist keine freiwillige Aufgabe, sondern eine Pflichtaufgabe der Kommunen und der Länder.“

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