Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert die Länder auf, im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Entwicklungsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht zu beschneiden. Der derzeitige Entwurf geht über die von den Ländern vorgeschlagenen Regelungen gegenüber der EU-Kommission im Rahmen des Beihilfekompromisses deutlich hinaus und würde die Entwicklungsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks drastisch einschränken.

Telemedien- und Onlineangebote eröffnen neue Chancen. Zeitungs- und Zeitschriftenverlage bieten zusätzlich zu ihren traditionellen Präsentationsformen (Texten und Bildern) audiovisuelle Inhalte an, gehen also einen Schritt in Richtung Rundfunk. Rundfunkanstalten unterstützen ihre audiovisuellen Angebote durch Texte und Bilder. Zusatzangebote, die zuvor bei Sendern schriftlich angefordert werden konnten, können nunmehr im Internet abgerufen werden. Die Zuschauer und Zuhörer erwarten diesen Zusatznutzen.

Damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in Zukunft seinen Auftrag erfüllen kann, ist es erforderlich, dass er von den durch die Technik vorgeprägten Entwicklungsmöglichkeiten des Rundfunks und den neuen technischen Verbreitungswegen nicht abgeschnitten wird. Die Vorschläge aus dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sichern diese Partizipation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an den neuen technischen Möglichkeiten nicht. Im Gegenteil, sie verschließen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk wesentliche Vorteile der Verbreitungsmöglichkeiten im Interesse und zum Vorteil seiner Zuhörer und Zuschauer.

Konkret fordert der Deutsche Kulturrat:

  • Keine Begrenzung der Abrufmöglichkeit von Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet,

  • Keine Beschränkung von Zusatzangeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf von dem Verbreitungsweg Internet nicht abgeschnitten werden, er wird ansonsten mittelfristig im Abseits landen. Aber auch das Internet darf vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht isoliert werden. Es geht im Internet nämlich nicht nur um die Vielfalt der angebotenen Informationen, sondern auch um deren Qualität. Ein Garant für diese Qualität ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk.“
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