Seit rund einem Jahr haben Künstlerinnen und Künstler aufgrund weggefallener Auftritts- und Präsentationsmöglichkeiten infolge der Corona-Pandemie keine verlässliche Beschäftigungsgrundlage. Die Landesregierung reagiert auf diese extreme finanzielle und künstlerische Herausforderung und setzt daher das erfolgreiche Stipendienprogramm "Auf geht’s!“ für freischaffende Künstlerinnen und Künstler fort: Vorbehaltlich der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags wird die Landesregierung ab April erneut insgesamt 15.000 Stipendien in Höhe von je 6.000 Euro zur Verfügung stellen. Die Stipendien, die für eine Dauer von sechs Monaten (April bis September) angelegt sind, unterstützen die freischaffenden Künstlerinnen und Künstler dabei, ihrer künstlerischen Arbeit auch unter den schwierigen Bedingungen der Pandemie nachzugehen.
"Die Pandemie stellt freie Künstlerinnen und Künstler auch nach mehr als einem Jahr immer noch vor extreme Herausforderungen, teils mit dramatischen Auswirkungen. Mit der Fortsetzung der Stipendien lösen wir als Landesregierung auch weiterhin unser Versprechen ein, die Betroffenen nicht im Stich zu lassen. Die große Resonanz auf die erste Runde des Programms hat uns gezeigt, dass das Ermöglichen von künstlerischen Projekten genau das richtige Instrument ist, um der Pandemie-bedingten Notlage zu begegnen. Die Stipendien schaffen Zukunft“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Das Stipendienprogramm ist Teil des großangelegten NRW-Stärkungspakets "Kunst und Kultur“ zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise im Bereich der Kultur. Die erste Runde des Stipendienprogramms war im August 2020 mit einer Gesamtsumme von 105 Millionen Euro ausgeschrieben worden. Insgesamt 14.500 Künstlerinnen und Künstler haben bislang von diesen Mitteln profitiert. Die Landesregierung stellt nun – vorbehaltlich der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses - zusätzlich weitere 90 Millionen Euro für die Fortsetzung des Programms zur Verfügung und ermöglicht damit erneut 15.000 Stipendien für den Zeitraum April bis September. Anträge können ab dem 12. April 2021 bei den jeweiligen Bezirksregierungen gestellt werden.
Die Stipendien richten sich an freischaffende, professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Künstlerinnen und Künstler, die bereits in der ersten Runde ein Stipendium erhalten haben, sind auch in der zweiten Runde weiterhin antragsberechtigt. Die Mittel sollen helfen, begonnene Projekte zum Abschluss zu bringen, neue Vorhaben zu konzipieren bzw. umzusetzen oder neue Vermittlungsformate zu erproben.