Das Land Nordrhein-Westfalen vergibt erneut Stipendien für Künstlerinnen mit Kindern. Im Jahr 2016 wird die Förderung dabei erstmals an freie Musikerinnen aus Nordrhein-Westfalen vergeben. Ziel des Stipendiums ist es, die Vereinbarkeit von künstlerischem Schaffen und familiären Verpflichtungen mit Kindern besser zu unterstützen. Es gibt keine Präsenzpflicht, die geförderten Künstlerinnen können an ihrem jeweiligen Wohnort künstlerisch arbeiten und somit Familienleben und künstlerisches Arbeiten vereinbaren. Von einer Fachjury werden im Dezember 2015 drei Stipendiatinnen ausgewählt, die dann im Zeitraum von Januar bis Dezember 2016 eine Fördersumme von je 700 Euro pro Monat erhalten.

Kulturministerin Ute Schäfer erklärte: "Die familiären Verpflichtungen von Künstlerinnen mit Kindern finden bei Stipendien oft keine Berücksichtigung, weil sie mit einer Präsenzpflicht an einem festgelegten Ort verbunden sind. Da Förderungen nach Abschluss der Akademie aber von größter Bedeutung für den weiteren künstlerischen Erfolg sind, ist die Idee dieses bundesweit einmaligen Stipendiums ohne Wohnortwechsel darauf ausgerichtet, künstlerisches Schaffen und Familienleben mit Kindern vor Ort zu vereinbaren."

Bewerben können sich für das kommende Jahr Musikerinnen mit mindestens einem Kind bis zu 14 Jahren, die in Nordrhein-Westfalen leben und arbeiten.

Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 15. Oktober 2015. Es werden ausschließlich Online-Bewerbungen mit einer PDF-Datei akzeptiert.

Das Frauenkulturbüro NRW e.V. übernimmt die Organisation der Stipendien im Auftrag des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Bewerbungsunterlagen sind unter www.frauenkulturbuero-nrw.de erhältlich.

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